Plus Gerichtsentscheidung

VW muss ein Dieselauto zurücknehmen

Oldenburg (dpa) - Volkswagen muss das Auto eines vom Dieselskandal betroffenen Kunden zurücknehmen. In einem sogenannten Hinweisbeschluss bestätigte das Oberlandesgericht Oldenburg ein Urteil aus einer Vorinstanz, der zufolge der Kunde vom Kaufvertrag zu seinem VW Golf Plus zurücktreten kann (Az.: 14 U 60/18).

05.02.2019 UPDATE: 05.02.2019 13:48 Uhr 55 Sekunden
Volkswagen
Diesel-Urteil. Volkswagen hält die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück nach wie vor für «rechtsfehlerhaft». Foto: Julian Stratenschulte

Oldenburg (dpa) - Volkswagen muss das Auto eines vom Dieselskandal betroffenen Kunden zurücknehmen. In einem sogenannten Hinweisbeschluss bestätigte das Oberlandesgericht Oldenburg ein Urteil aus einer Vorinstanz, der zufolge der Kunde vom Kaufvertrag zu seinem VW Golf Plus zurücktreten kann (Az.: 14 U 60/18).

Nach der Ankündigung des Hinweisbeschlusses nahm Volkswagen die Berufung

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