VW muss ein Dieselauto zurücknehmen
Oldenburg (dpa) - Volkswagen muss das Auto eines vom Dieselskandal betroffenen Kunden zurücknehmen. In einem sogenannten Hinweisbeschluss bestätigte das Oberlandesgericht Oldenburg ein Urteil aus einer Vorinstanz, der zufolge der Kunde vom Kaufvertrag zu seinem VW Golf Plus zurücktreten kann (Az.: 14 U 60/18).

Oldenburg (dpa) - Volkswagen muss das Auto eines vom Dieselskandal betroffenen Kunden zurücknehmen. In einem sogenannten Hinweisbeschluss bestätigte das Oberlandesgericht Oldenburg ein Urteil aus einer Vorinstanz, der zufolge der Kunde vom Kaufvertrag zu seinem VW Golf Plus zurücktreten kann (Az.: 14 U 60/18).
Nach der Ankündigung des Hinweisbeschlusses nahm Volkswagen die Berufung
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