Fluggastrechte: Anspruch auf Entschädigung bei Streik
Gute Nachrichten für viele Fluggäste: Der EuGH hat festgestellt, dass bei einem Flugausfall wegen eines Streiks in der Regel eine Entschädigung gezahlt werden muss. Es gibt aber auch ein paar Ausnahmen.
Luxemburg (dpa) - Fluggäste können sich einmal mehr auf das oberste Gericht der EU verlassen - sie haben in der Regel auch dann ein Anrecht auf Entschädigung, wenn ihre Verbindung wegen eines Streiks des Kabinenpersonals gestrichen wurde.
Ausnahmen gibt es nur in begrenzten Einzelfällen, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht. Geklagt
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+