Plus EuGH-Urteil

Fluggastrechte: Anspruch auf Entschädigung bei Streik

Gute Nachrichten für viele Fluggäste: Der EuGH hat festgestellt, dass bei einem Flugausfall wegen eines Streiks in der Regel eine Entschädigung gezahlt werden muss. Es gibt aber auch ein paar Ausnahmen.

06.10.2021 UPDATE: 06.10.2021 12:33 Uhr 2 Minuten, 14 Sekunden
Warnstreik bei Eurowings in Düsseldorf
Die Infotafel im Flughafen zeigt annullierte Eurowings Flüge, nachdem die Fluggesellschaft von einem Warnstreik des Kabinenpersonals betroffen ist. Foto: David Young/dpa

Luxemburg (dpa) - Fluggäste können sich einmal mehr auf das oberste Gericht der EU verlassen - sie haben in der Regel auch dann ein Anrecht auf Entschädigung, wenn ihre Verbindung wegen eines Streiks des Kabinenpersonals gestrichen wurde.

Ausnahmen gibt es nur in begrenzten Einzelfällen, wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs hervorgeht. Geklagt

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