Plus Dieselskandal

Rückgaberecht schließt Schadensersatz nicht aus

Der Bundesgerichtshof stärkt im Dieselskandal die Position der Kläger. Die Haftung der VW-Tochter Audi ist aber weiterhin ungeklärt.

16.12.2021 UPDATE: 17.12.2021 06:00 Uhr 2 Minuten, 5 Sekunden
Beim Dieselskandal denken die meisten zuerst an VW. Aber auch die Tochter Audi hat bei ihren Motoren mit den Abgaswerten getrickst. Foto: dpa

Von Anja Semmelroch

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Position von Diesel-Klägern, die ihr Auto per Ratenkauf finanziert haben. Ihnen kann auch dann Schadenersatz zustehen, wenn sie von einem Rückgaberecht im Darlehensvertrag keinen Gebrauch gemacht haben, urteilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Donnerstag in einem Audi-Fall. Die zentrale

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