Bundesgerichtshof kommt Dieselklägern zu Hilfe
VW hat mit einem Vergleich eine BGH-Entscheidung verhindert – Richter finden trotzdem einen Weg, den Klägern den Rücken zu stärken
Von Peter Riesbeck, RNZ-Berlin
Berlin. Neue Hoffnung für geschädigte Diesel-Kunden von VW. Erstmals stuft der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) die betrügerische Abschaltvorrichtung, die Stickoxide in Diesel-Fahrzeugen ungefiltert, in die Umwelt leiten, als sogenannten Sachmangel ein. Das stärkt die Möglichkeiten auf Schadenersatz: Umtausch oder Geld zurück, heißt das für die Käufer
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