Plus Dieselskandal

Bundesgerichtshof kommt Dieselklägern zu Hilfe

VW hat mit einem Vergleich eine BGH-Entscheidung verhindert – Richter finden trotzdem einen Weg, den Klägern den Rücken zu stärken

22.02.2019 UPDATE: 23.02.2019 06:00 Uhr 2 Minuten, 12 Sekunden

Der BGH stuft die illegale Abschalteinrichtung bei einem VW Tiguan als Sachmangel ein. Foto: Julian Stratenschulte

Von Peter Riesbeck, RNZ-Berlin

Berlin. Neue Hoffnung für geschädigte Diesel-Kunden von VW. Erstmals stuft der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) die betrügerische Abschaltvorrichtung, die Stickoxide in Diesel-Fahrzeugen ungefiltert, in die Umwelt leiten, als sogenannten Sachmangel ein. Das stärkt die Möglichkeiten auf Schadenersatz: Umtausch oder Geld zurück, heißt das für die Käufer

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