Plus Steuererklärung 2020

Pflicht zur Abgabe für viele in Kurzarbeit

Wer im vergangenen Jahr in Kurzarbeit war, ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

25.02.2021 UPDATE: 25.02.2021 13:55 Uhr 26 Sekunden
Viele Arbeitnehmer, die im vergangenen Jahr in Kurzarbeit waren, müssen eine Steuererklärung für 2020 abgeben. Foto: Benjamin Nolte/dpa
Berlin (dpa) - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Jahr 2020 in Kurzarbeit waren, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das gilt jedenfalls, wenn sie mehr als 410 Euro Lohnersatz bekommen haben, informiert Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, allerdings steigt dadurch der persönliche Steuersatz. Daher sei es

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