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Gericht: Reisende müssen Corona-Rückholflüge bezahlen

Als Corona sich ausbreitete, wurden weltweit Flüge gestrichen. Hotels schlossen, Touristen saßen im Ausland fest. Das Auswärtige Amt holte Zehntausende zurück und verlangte einen Teil der Ausgaben zurück.

17.12.2021 UPDATE: 17.12.2021 15:58 Uhr 1 Minute, 51 Sekunden
Rückholaktion
März 2020: Eine Lufhansa-Maschine holt mehr als 300 Deutsche von den Philippinen. Foto: Alejandro Ernesto/dpa

Berlin (dpa) - In der Corona-Pandemie aus dem Ausland zurückgeholte Touristen müssen sich an den Kosten der staatlich organisierten Charter-Rückflüge beteiligen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag.

Die Bundesregierung durfte demnach von den Reisenden einen Teil der Kosten zurückverlangen. Die Pandemie sei ein Katastrophenfall, so das Gericht. "Die Rückholaktion war

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