Plus Bei Google

BGH: "Recht auf Vergessenwerden" vom Einzelfall abhängig

Muss Google Suchtreffer zu negativen Berichten über Personen auf Verlangen löschen? In zwei konkreten Fällen hat der BGH erstmals auf Grundlage der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung sein Urteil gesprochen.

27.07.2020 UPDATE: 27.07.2020 13:05 Uhr 49 Sekunden
Google-Suche
Der BGH entscheidet erstmals zu zwei Klagen gegen Google zum «Recht auf Vergessenwerden» im Internet auf Basis der europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Foto: Lukas Schulze/dpa

Karlsruhe (dpa) - Gegenüber Suchmaschinen-Betreibern wie Google gibt es kein automatisches "Recht auf Vergessenwerden" im Internet.

Ob Links zu kritischen Artikeln aus der Trefferliste entfernt werden müssen, ist immer von einer umfassenden Grundrechtsabwägung im Einzelfall abhängig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag verkündeten Urteil klargestellt. Genauso

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+