BGH: "Recht auf Vergessenwerden" vom Einzelfall abhängig
Muss Google Suchtreffer zu negativen Berichten über Personen auf Verlangen löschen? In zwei konkreten Fällen hat der BGH erstmals auf Grundlage der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung sein Urteil gesprochen.

Karlsruhe (dpa) - Gegenüber Suchmaschinen-Betreibern wie Google gibt es kein automatisches "Recht auf Vergessenwerden" im Internet.
Ob Links zu kritischen Artikeln aus der Trefferliste entfernt werden müssen, ist immer von einer umfassenden Grundrechtsabwägung im Einzelfall abhängig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag verkündeten Urteil klargestellt. Genauso
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