Das Wasser muss im Gewässer bleiben
Das Landratsamt schränkt Wasserentnahme ein.

Neckar-Odenwald-Kreis. (lra) Aufgrund der Niedrigwasserlage hat das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises die Entnahme aus "oberirdischen Gewässern" (also Seen, Flüssen und Bächen) eingeschränkt. Im Amtsdeutsch heißt das: Die Ausübung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern – mit Ausnahme des Neckars – ist ab 14. Juli bis einschließlich 30. September beschränkt.
Dies bezieht sich auf die Wasserentnahme für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den Gartenbau mithilfe technischer Geräte wie beispielsweise Pumpen, Vakuumfässern oder Schläuchen. Das Verbot betrifft auch solche Wasserentnahmeerlaubnisse, die entsprechende Einschränkungen enthalten.
Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen in geringen Mengen mit Handgefäßen, Gießkannen oder Eimern durch Privatpersonen. Bei Niederschlägen wird empfohlen, diese in Regenfässern, Zisternen oder Ähnlichem aufzufangen. An den Landespegeln im Kreisgebiet sind die Abflüsse in den Fließgewässern fast alle unter den jeweiligen mittleren Niedrigwasserabfluss gefallen beziehungsweise werden diesen in den nächsten Tagen erreichen. Regnet es weiterhin nicht oder nicht ergiebig genug, müssen weitere Maßnahmen erlassen werden, betont das Landratsamt in einer Mitteilung.
Man setze in erster Linie auf die Einsicht der Wassernutzer sowie einen sparsamen Umgang durch die Bevölkerung. Trotzdem: "Unerlaubte Wasserentnahmen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann."
Info: Die Rechtsverordnung kann unter www.kurzlinks.de/wasserrecht-nok eingesehen werden.