Das Wasser muss im Gewässer bleiben
Das Landratsamt schränkt Wasserentnahme ein.

Neckar-Odenwald-Kreis. (lra) Aufgrund der Niedrigwasserlage hat das Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises die Entnahme aus "oberirdischen Gewässern" (also Seen, Flüssen und Bächen) eingeschränkt. Im Amtsdeutsch heißt das: Die Ausübung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern – mit Ausnahme des Neckars – ist ab 14. Juli bis einschließlich 30. September beschränkt.
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