Historischer Tiefstand

Hardheim schränkt Wasserverbrauch ein

Die lokalen Tiefbrunnen sind derzeit auf einem historischen Tiefstand. Die Auflagen gelten bis 30. September. Die anhaltende Trockenheit könnte weitere Verbote nötig machen.

04.07.2025 UPDATE: 04.07.2025 12:00 Uhr 1 Minute, 46 Sekunden
In Hardheim gelten ab sofort Einschränkungen beim Wasserverbrauch. Und das Rathaus warnt, dass zeitnah die Entnahme aus der Erfa mit Pumpen, Fässern und Schläuchen verboten wird. Bei anhaltender Trockenheit droht sogar ein Komplettverbot. Foto: Janek Mayer

Hardheim. (jam) Der Pegel sinkt – und zwar drastisch: In Hardheim verzeichnen die Tiefbrunnen zur Eigenwasserversorgung aktuell einen historischen Tiefstand. Und das bereits im Frühsommer – obwohl solche Werte üblicherweise erst im Herbst erreicht werden. Auch der Bodensee, über den die Ortsteile mit Wasser versorgt werden, leidet unter extremem Niedrigwasser.

Bürgermeister Stefan Grimm schlägt deshalb Alarm: Die Gemeinde erlässt ab sofort umfassende Einschränkungen bei der Wasserentnahme. Pools befüllen, Rasen sprengen oder Autos waschen ist tabu – vorerst bis 30. September. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit langfristig zu erhalten. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern rechnen.

"Wir appellieren an die Einsicht jedes Einzelnen"

"Das Niveau unserer Tiefbrunnen zur Wasserentnahme für die Eigenwasserversorgung weist derzeit einen langjährigen Tiefststand auf", warnt Grimm in einer Pressemitteilung. Der Bürgermeister rechnet mit einem weiteren Rückgang des Grundwasserspiegels bis zum Herbst. Um dem entgegenzuwirken, gelten in Hardheim ab sofort folgende Einschränkungen – zunächst bis 30. September:

Zisternen und Pools: Bürger sollen es unterlassen, ihre Zisternen aus der öffentlichen Wasserversorgung zu befüllen. Das Befüllen von Wasserbecken, Pools und Ähnlichem ist ebenfalls zu unterlassen.

> Sportanlagen: Sportanlagen dürfen ab sofort nicht mehr bewässert werden.

Rasen und Auto: Untersagt sind das Bewässern von Rasenflächen sowie das Autowaschen.

> Entnahmestellen: Die Wasserabgabe aus öffentlichen Entnahmestellen wird gedrosselt.

Bürgermeister Grimm kündigt zudem an, dass die Wasserbehörde im Landratsamt zeitnah den Gemeingebrauch oberirdischer Gewässer einschränkt. Angesichts der Niedrigwasserlage in Bächen und Flüssen steht dahinter das erklärte Ziel, den Naturhaushalt zu schützen.

Eine entsprechende Rechtsverordnung mit dem Titel "Wasserentnahmeverbot" werde das Landratsamt in Kürze bekannt machen: auf ihrer Homepage (www.neckar-odenwald-kreis.de unter Kreisrecht/Bekanntmachungen). Konkret bedeutet dies, dass die Entnahme zur Bewässerung land- und forstwirtschaftlicher Flächen sowie privater Gärten mithilfe technischer Einrichtungen wie Pumpen, Fässern und Schläuchen untersagt wird.

Es ist dann nur noch Privatpersonen erlaubt, mit Gießkanne oder Eimer Wasser aus oberirdischen Gewässern zu schöpfen. Es ist aber möglich, dass bei weiter anhaltender Wärme und fehlendem Niederschlag selbst dieser Gemeingebrauch eingeschränkt wird.

"Wir appellieren an die Einsicht jedes Einzelnen", betont Stefan Grimm. "Trinkwasser ist ein wertvolles Gut, unersetzlich und nicht unendlich vorhanden." Dass die Grundwasserstände derzeit stark zurückgegangen und teilweise sogar öffentliche Wasserversorgungen gefährdet sind, führt er auf Wetterextreme zurück.

Deshalb ruft er die Hardheimer auf: "Überall dort, wo es sinnvoll erscheint, sollte Wasser eingespart werden." Dies gilt unabhängig davon, ob das Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung, aus Brunnen oder Oberflächengewässern stammt.

Der Bürgermeister empfiehlt, bei Niederschlägen Wasser in Zisternen oder Regenfässern zu sammeln. "Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist es, die Versorgungssicherheit der Wasserversorgung langfristig zu gewährleisten." Man setze zwar auf die Einsicht aller Wassernutzer – wer unerlaubt Wasser entnimmt, muss aber trotzdem mit einem Bußgeld rechnen.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.