Waldhof-Fans und ihre Mannschaft. Foto: vaf
Von Michael Wilkening
Mannheim. Die Dritte Fußball-Liga ist eine Spielklasse mit viel Fluktuation. Bei den 20 Klubs laufen am 30. Juni mehr als 200 Spielerverträge aus. Das ist ein Problem, weil wegen der Corona-Krise im Juli noch zwei Spieltage angesetzt sind. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ermöglicht es den Vereinen, Kurzzeit-Verträge mit den Akteuren zu schließen, die schriftlich fixiert werden sollen. Es droht dennoch eine zusätzliche Wettbewerbsverzerrung.
Das Aufstiegsrennen und der Kampf gegen den Abstieg könnten kaum spannender sein, die meisten Vereine der Dritten Liga befinden sich vier Spieltage vor dem Ende der Saison noch im knallharten Wettbewerb, um den Sprung nach oben zu schaffen oder den Absturz zu verhindern. Die Ausgeglichenheit der dritten Profiliga in Deutschland unter dem Dach des DFB ist ein Qualitätsmerkmal. Weil aber viele Spielerverträge am 30. Juni auslaufen und im Juli noch zwei reguläre Spieltage und die Relegation angesetzt sind, müssen die Klubs im Hintergrund Vereinbarungen mit einem Teil ihrer Belegschaft treffen.
"Stand heute stellt sich eine etwaige Unsicherheit allein bei Verträgen mit Spielern der Dritten Liga, weil der DFB das letzte Ligapflichtspiel für den 4. Juli und das Rückspiel der Relegation für den 11. Juli angesetzt hat. Ein echtes Problem sehe ich jedoch nicht", sagt Prof. Dr. Rainer Cherkeh. Der Fachanwalt für Sportrecht aus Hannover verweist auf den Mustervertrag des DFB, der bei der Definition der Laufzeit des Vertrages neben dem konkreten Termin 30. Juni noch den erläuternden Klammerzusatz "Ende des Spieljahres" enthält. Dennoch empfiehlt Cherkeh den Klubs, mit allen Spielern eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, um arbeitsrechtlich abgesichert zu sein.
Nicht zu beneiden: Waldhof-Sportchef Jochen Kientz. F: vafDarauf baut auch der Verband, der die jetzt nötig gewordene Praxis mit der Saisonverlängerung über den 30. Juni hinaus nötig machte. "Nur die Vertragspartner können diesbezüglich eine ihnen passende Regelung treffen, soweit sich nicht schon aus dem Vertrag selbst ergibt, dass er für die Spielzeit abgeschlossen wurde und erst mit dem tatsächlichen Ende der Spielzeit ausläuft", sagt ein DFB-Sprecher. Dennoch hat der DFB ein Muster für eine Ergänzungsvereinbarung von aktuell auslaufenden Spielerverträgen erstellt und den Klubs Mitte Juni zur Verfügung gestellt.
"Wir waren bereits mit unserem Anwalt im Gespräch und haben dieses Muster angepasst", sagt Jochen Kientz. Der Sportliche Leiter des SV Waldhof Mannheim muss mit 16 Spielern eine Einigung erzielen, deren Verträge in nicht einmal zwei Wochen auslaufen. Kientz möchte die schriftlichen Vereinbarungen kurz vor dem 30. Juni fixieren, hat die betreffenden Akteuren aber vorab informiert. Wie Kientz geht es im Moment auch seinen Kollegen der anderen Klubs, die Regelungen mit den Spielern treffen müssen.
Es ist davon auszugehen, dass alle bis kurz vor Monatsende warten werden, ehe sie die Akteure mit neuen Kurzzeit-Verträgen ausstatten, denn für nicht alle Vereine wird es an den beiden finalen Spieltagen sportlich um viel gehen.
Fraglich ist, ob die Klubs, die jenseits der Auf- oder Abstiegszone platziert sind, Spieler mit einer Zusatzvereinbarung ausstatten, die in den Zukunftsplanungen keine Rolle mehr spielen. Schließlich entstehen zusätzliche Kosten, die das Budget der durch die Corona-Pandemie ohnehin finanziell unter Druck stehenden Drittligisten belasten.
"Es gibt ja ohnehin schon eine Wettbewerbsverzerrung und die wird durch die Vertragssituation noch größer", sagt Waldhof-Sportchef Kientz. Der Auf- und Abstiegskampf könnte beeinflusst werden, wenn einige Vereine Leistungsträger nicht mehr einsetzen, um Geld zu sparen. "Man hat vorher gewusst, dass dieses Problem auftreten wird", erklärt Kientz. Die Diskussionen um die Chancengleichheit bei der Fortführung der Dritten Liga wird dadurch um eine Facette reicher.