SV Waldhof zieht gegen den DFB vor ein Zivilgericht
Am Montag reichte der Regionalligist Klage ein, um den Abzug von drei Punkten aufheben zu lassen

Szenen aus dem Aufstiegsspiel zwischen dem SV Waldhof und Uerdingen. Archivfoto: vaf
Mannheim. (miwi) Der SV Waldhof geht weiter gegen einen drohenden Punktabzug vor und hat deshalb jetzt den Deutschen Fußball-Bund (DFB) verklagt. Am Montag reichte der Tabellenführer der Regionalliga Südwest Klage beim Landesgericht Frankfurt ein, um den Abzug von drei Punkten in der laufenden Saison aufheben zu lassen.
Das DFB-Bundesgericht hatte Ende September in zweiter Instanz entschieden, den Mannheimern wegen eines "schuldhaft herbeigeführten" Spielabbruchs im Aufstiegsmatch gegen den KFC Uerdingen drei Punkten abzuziehen und parallel eine Gelstrafe in Höhe von 25.000 Euro gegen die Blau-Schwarzen zu verhängen.
"Wir haben Klage beim Landgericht eingereicht, weil wir glauben, dass die Strafen gegen uns nicht hätten ausgesprochen werden dürfen", sagte SVW-Geschäftsführer Markus Kompp. Er bezieht sich dabei unter anderem auf einen nicht unterschriebenen Strafantrag des Kontrollausschusses und damit auf einen Formfehler in der Anklageerhebung des Verbandes.
Vor dem DFB-Bundesgericht wurde dem Hinweis der Blau-Schwarzen darauf keine Beachtung geschenkt und der Drei-Punkte-Abzug bestätigt. Auf eine Revision vor dem ständigen Schiedsgericht des Verbandes verzichtete der SVW nun und zieht stattdessen vor das Landgericht.
Erneut steht deshalb ein Urteil der DFB-Sportgerichtsbarkeit vor einer Prüfung durch ein ziviles Gericht. Im Jahr 2011 verhinderte der Oberligist Bayern Hof mit einer erfolgreich durchgesetzten einstweiligen Verfügung den Abstieg, weil er erfolgreich gegen einen Drei-Punkte-Abzug (wegen eines Becherwurfes auf einen Schiedsrichter) vorging.
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Aktuell sind die Mannheimer Tabellenführer der Regionalliga und haben ohne Punktabzug einen Vorsprung von vier Zählern auf den TSV Steinbach.
Wann über die Klageeinreichung entschieden wird, ist noch unklar, die Mannheimer hoffen, dass die Klage schnellstmöglich zugelassen wird und es zu einer mündlichen Verhandlung kommt.