Darum stehen Vereine unter besonderem Schutz
Ideales Instrument für Integration und Inklusion - Weil Sport im Verein am schönsten ist

Junge Volleyballer empfinden Spaß, Ehrgeiz, Spannung und Zusammenhalt in einem uralten Verein. Foto: Weindl
Von Claus-Peter Bach
Heidelberg. Die Bildung von Vereinen - etwa zum Sporttreiben, zur Brauchtumspflege, zur Hühnerzucht, zur Förderung von Kunst oder Wissenschaft und zur Pflege spezieller Lebensweisen - ist ein in Artikel 9 des Grundgesetzes verbrieftes Recht deutscher Bürger. Die Rechte und Pflichten von Vereinen sind im Vereinsrecht festgelegt, und unter bestimmten Voraussetzungen
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