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Experte zu Voss-Tecklenburg: "Arbeitsrecht gilt für DFB"

Wie geht es in der Hängepartie um Bundestrainerin Martina Voss-Tecklenburg beim DFB weiter? Ein Arbeitsrechtler sieht keine zeitliche Grenze bei einer Krankschreibung.

20.09.2023 UPDATE: 20.09.2023 05:52 Uhr 1 Minute, 8 Sekunden
Martina Voss-Tecklenburg
Laut einem Arbeitsrechtler ist Fußball-Bundestrainerin Martina Voss-Tecklenburg geschützt.

Gießen/Frankfurt/Main (dpa) - Arbeitsrechtler Martin Gutzeit sieht die derzeit erkrankte Fußball-Bundestrainerin Martina Voss-Tecklenburg durch die Gesetzgebung in ihrem Amt geschützt.

"Das Arbeitsrecht gilt auch für den DFB. Wenn der Vertrag von Martina Voss-Tecklenburg befristet ist, dann kann er grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden", sagte der Wissenschaftler von der

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