Eppelheim: Gemeinderat lehnt Flüchtlingsunterkünfte im Gewerbegebiet ab

Allen Gesetzen zum Trotz - Das Unterfangen ist aussichtslos - Wenn soziale Einrichtungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, können Flüchtlingsunterkünfte allerdings auf drei Jahre befristet werden

18.02.2016 UPDATE: 19.02.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 17 Sekunden

Eppelheim. (aham) Rosinante ist gesattelt und die Gemeinderäte sind in der jüngsten Sitzung aufgestiegen. In Don-Quijote-Manier kämpfen sie gegen die Mühlen der Gesetze. Denn sie wollen keine Flüchtlingsunterkünfte in der Wernher-von-Braun- und in der Lilienthalstraße. Sie halten das Gebiet für ungeeignet und wollen "ein Überhandnehmen der Wohnnutzung innerhalb des Gewerbegebiets" verhindern, wie Renate Schmidt (SPD) erklärte. Deshalb bringen die Räte gerade zwei Bebauungsplanänderungen auf den Weg. Nur: Das Unterfangen ist aussichtslos.

Darauf hat auch der Rhein-Neckar-Kreis hingewiesen. Dieser hatte im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben. Darin heißt es: "Wir möchten sie darauf hinweisen, dass der beabsichtigte Ausschluss von Anlagen für soziale Zwecke, der in beiden Entwürfen vorgesehen ist, zumindest die Zulassung von Unterkünften für Asylbewerber und Flüchtlingen nicht (mehr) wirksam verhindern kann."

Das "mehr" in Klammern bezieht sich auf eine Änderung des Baugesetzbuches, die den Eppelheimern zuvorgekommen ist. Genau diese macht Flüchtlingsunterkünfte nämlich auch in Gewerbegebieten möglich - ganz egal, was im Bebauungsplan steht. "Wir Gemeinderäte werden von den Landes- und Bundesbehörden eingeschränkt", ärgerte sich Trudbert Orth (CDU). "Da kann man den Technischen Ausschuss auch gleich abschaffen, weil der Kreis immer anders entscheidet als wir."

Dennoch entschieden sich die Räte dafür, am Ausschluss von sozialen Einrichtungen in Gewerbegebieten festzuhalten. Die Verwaltung hatte es zur Wahl gestellt, ob dieser Passus gestrichen wird oder nicht. Das irritierte Christa Balling-Gündling (Grüne): "Wann sind denn Flüchtlingsunterkünfte zulässig und wann nicht?" Die ernüchternde Antwort von Planer Ulrich Villinger: Immer, denn das Baugesetzbuch erlaubt Ausnahmen.

Allerdings wäre es für die Gemeinde "sicherer", wenn der Ausschluss weiter verfolgt wird. Denn wenn soziale Einrichtungen im Bebauungsplan ausgeschlossen werden, können Flüchtlingsunterkünfte zwar nicht verhindert, aber auf drei Jahre befristet werden.

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Das war für die Bürgervertreter Grund genug in Einigkeit die Hand bei der Abstimmung zu heben und die geänderte Satzung zu beschließen. So würde man das Heft in der Hand behalten, so Orth.

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