An der Böschung ist wohl nichts zu machen
Ehepaar will Garten zur Elsenz hin sichern - Verordnung verbietet dies - Neckargemünder wandten sich an den Petitionsausschuss
Von Karin Katzenberger-Ruf
Neckargemünd. Wie definiert man die "Böschungsoberkante" an einem Gewässer? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Petitionsausschuss des Landtags, nachdem ein Ehepaar aus Neckargemünd eine Entscheidung des Wasserrechtsamts Rhein-Neckar nicht akzeptieren wollte. Dem Paar, das ein Anwesen auf dem Areal "Kriegsmühle" besitzt, ging es darum, den Garten zur Elsenz
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