Waibstadt

Ärger in der Lerchenstraße

Hildegard Haas kann seit mehr als einem Jahr ihre Garage nicht mehr nutzen - Schimmelbildung inklusive. Der Bauherr regt sich aber nicht.

22.06.2022 UPDATE: 23.06.2022 06:00 Uhr 1 Minute, 23 Sekunden
Es tropft, schimmelt und die Garage kann nicht mehr genutzt werden. Foto: A. Pawelka

Waibstadt. (jou) Hildegard Haas ist genervt, vielleicht auch ein bisschen verzweifelt und auf alle Fälle ratlos. Die Waibstadterin, die in der Lerchenstraße wohnt, ist seit längerer Zeit auf ihrem eigenen Grundstück eingeschränkt. Seit vergangenem Jahr kann sie ihre Garage nicht mehr nutzen, denn sie lässt sich nicht mehr öffnen. Grund dafür ist das Nachbarhaus, das direkt an ihren Hof und die Garage angrenzt und das ein Gerüst umgibt. Eigentlich sollte es dort nur für zwei oder drei Wochen stehen, um den einsturzgefährdeten Giebel in Ordnung zu bringen, wurde ihr vom Bauherren gesagt. Doch die sind schon längst vorbei, getan hat sich seither wenig, seit Ende März 2021 steht die Baustelle sogar ganz still, denn es wurde ein Baustopp verhängt. Das Familienauto von Haas muss jetzt auf dem nahe gelegenen Parkplatz geparkt und im Winter von Eis befreit werden. Viel schlimmer ist aber das Wasser, das sich in den Planen sammelt. Wenn es windet, fließt es auf ihren Hof und vor allem auf die Garage. Das hat zur Folge, dass das Dach mittlerweile schon zu faulen anfängt. "An manchen Tagen muffelt das richtig", sagt Haas.

Schon oft hat sie versucht, den Bauherren, der ein Ingenieurbüro in Schönbrunn besitzt, zu erreichen, um zu erfragen, wann das Gerüst denn endlich wegkommt. Das hat am Anfang auch geklappt, doch mittlerweile sind die Anrufe vergeblich – passiert ist weiterhin nichts. Und auch im Rathaus kann man ihr nicht weiterhelfen. "Ich ärgere mich nur", sagt Haas, die mittlerweile schon aufgegeben hat.

Verärgert ist auch Haupt- und Bauamtsleiter Marc Fischer. Man habe den Bauherren schon mehrmals angesprochen und auch angeschrieben, aber keine Reaktion erhalten. "Wir haben tatsächlich schon alles versucht", sagt er, könne aber den Unmut verstehen. Die Gemeinde habe allerdings keinerlei Handhabe. Strafen könne nur das Landratsamt verhängen. Dort müsse der Bauherr statistische Berechnungen vorlegen, macht dies aber nicht. "Wir sind nicht zuständig." Wäre dies anders, hätte die Gemeinde das schon längst geregelt, versichert er.

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Und auch was die Sperrung der Straße betrifft, gebe es keine andere Möglichkeit. Dies müsse eine Vollsperrung sein, das sei von der Straßenverkehrsbehörde so angeordnet worden. Die Gemeinde müsse das auch kontrollieren.

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