Verhandlung ohne Angeklagten – der ist nicht auffindbar
Wurde dem Fiskus der "Djehad" erklärt und was war mit dem Messerstich? Der Fall geht zurück ins Jahr 2015.
Sinsheim. (tk) Erst soll er das Wort "Djehad" ans Finanzamt gesprüht haben; acht Tage später soll der Mann in der Flüchtlingsunterkunft im Fohlenweideweg ein Messer gezogen und einem anderen Bewohner in den Arm gestochen haben. Das alles geschah im Jahr der Flüchtlingskrise 2015. Den Versuch einer Aufarbeitung des Falls gab es nun vor dem Amtsgericht. Nicht anwesend: der
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