Kirchardt

Wenn Kita-Gruppen schließen müssen, erhalten Eltern ihr Geld zurück

Neue Satzung beschlossen: Ab zehn Schließtagen im Jahr können Eltern das Geld auf Antrag zurückerhalten oder der Einrichtung spenden.

26.06.2022 UPDATE: 27.06.2022 06:00 Uhr 1 Minute, 30 Sekunden
Wenn die Kindertagesstätte geschlossen bleibt, weil das Personal fehlt: Zu viel bezahlte Gebühren können in Kirchardt künftig von den Eltern an den Kindergarten gespendet werden. Foto: Ines Schmiedl

Kirchardt. (isi) Nur kurz diskutiert hat dieses Mal der Gemeinderat über die Anpassung der Elternbeiträge um 3,9 Prozent. Damit folgt die Kommune den Empfehlungen der Landesverbände. Damit steigt die Gebühr für Familien mit einem Kind von bisher 122 Euro auf 127 Euro im Monat für eine Betreuung in der Regelgruppe, in der Krippen-Regelgruppe von 362 auf 376 Euro für Familien mit einem Kind.

Bei einer Betreuung in verlängerten Öffnungszeiten steigt die Gebühr von 153 auf 159 Euro bei einer durchgehenden Betreuung von sechs Stunden, bei durchgehend acht Stunden Betreuung von 210 auf 218 Euro und bei durchgehend zehn Stunden von 318 auf 330 Euro bei Kindern über drei Jahren. Bei jüngeren Kindern in altersgemischten Regelgruppen steigt die Gebühr von 247 auf 257 Euro. Familien mit einem Kind unter drei Jahren zahlen 322 statt seither 310 Euro, bei längeren Betreuungszeiten sogar 389 (acht Stunden) oder 545 Euro (zehn Stunden) beziehungsweise 564 Euro in der Krippengruppe. Die Gebühren sind bei allen Betreuungsangeboten gestaffelt, je nachdem, wie groß die Familien sind.

Außerdem hat sich die Verwaltung Gedanken darüber gemacht, wie künftig die Gebühren abgerechnet werden, wenn der Kindergarten schließen muss. Während der Corona-bedingten Lockdowns war dieses Thema erstmals aufgekommen, seinerzeit war jedes Mal ein neuer Beschluss des Rats nötig, damit die Eltern anteilig das Geld zurückbekamen. Inzwischen ist es so, dass manche Gruppen in Kirchardt tage- oder wochenweise geschlossen werden mussten, weil nicht genügend Erzieherinnen für die Kinder da waren. Es kann kaum neues Personal gefunden werden, obwohl die Gemeinde selbst ausbildet. Wenn es krankheitsbedingte Ausfälle gibt, können die Kindergärten manchmal nicht anders reagieren, als zu schließen, wenn sie den gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungsschlüssel nicht mehr erfüllen können.

Künftig erhalten Eltern auf Antrag ihr Geld zurück. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, kann der Antrag erst nach zehn Schließtagen gestellt werden, die übers Jahr gesammelt werden können. Zudem ist es möglich, dass die Eltern das Geld beantragen können, aber statt es sich selbst auszahlen zu lassen, der Einrichtung spenden können. "Dieser Wunsch kam von den Eltern, denn im Vorfeld der neuen Regelung haben wir sowohl mit den Erzieherinnen als auch mit den Elternbeiräten gesprochen", erklärte Kämmerin Ramona Rau-Marthaler.

Diese Anregung der Eltern wurde in der neuen Satzung berücksichtigt, die jetzt einstimmig verabschiedet wurde und ab dem kommenden Kindergartenjahr gilt. Kirchardt nimmt damit eine Vorreiterrolle ein, denn eine solche Regelung gibt es bisher nicht in der Landesempfehlung.

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