Sinsheim. (tk) Eltern, die ihr Kind durch eine Fehl- oder Totgeburt, einen medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch, eine Frühgeburt, durch Krankheit, oder während oder kurz nach der Geburt oder durch den plötzlichen Säuglingstod verloren haben, fühlen sich in ihrer Trauer oft alleingelassen. In einigen dieser Fälle gibt es zudem keine Bestattungspflicht. Die Stadt beabsichtigt jetzt mit