Bodo Schiffmann sieht sich als Opfer (Update)
Das Heidelberger Gericht hält die Kündigung von Schiffmanns Praxisräumen in Sinsheim für rechtens.

Sinsheim. (tk) Die Kündigung von Praxisräumen des Arzts und Corona-Maßnahmenkritikers Bodo Schiffmann durch die GRN-Klinik war rechtens. Zu dieser Auffassung kommt ein Urteil des Heidelberger Landgerichts. Schiffmann und dessen Frau hatten in den Räumen ursprünglich eine Praxis zur Behandlung von Schwindelerkrankungen mit 13 Mitarbeitern betrieben. Im Zuge der Corona-Pandemie
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