Erst forderte der Heiratsschwindler Geld, dann das Jobcenter
Eine Hartz-IV-Empfängerin aus dem Kraichgau gewinnt den Prozess vor dem Landessozialgericht. Sie handelte vielleicht naiv, aber nicht sozialwidrig.

Kraichgau. (guz) Darf das Jobcenter Geld von einer Hartz-IV-Empfängerin zurückfordern, die sämtliche Ersparnisse an einen Heiratsschwindler verloren hat? Nein, sagen die Richter des Landessozialgerichts in Stuttgart – zumindest, wenn die finanzielle Notlage nicht absichtlich herbeigeführt worden ist. Das Urteil des 9. Senats wird als richtungsweisend betrachtet, ist aber noch nicht
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