Stadt kann nicht alle berechtigten Flüchtlinge unterbringen
Sie haben Anspruch auf Anschlussunterbringung - "Fehlbelegerabgabe" wird gezahlt

Im April 2016 wurde das Containerdorf in Richen aufgebaut. Bald steht die Demontage an, obwohl die Stadt zu wenig Wohnraum für die Anschlussunterbringung hat. Foto: Armin Guzy
Eppingen. (guz) Die Kommune bemüht sich zwar, und das dank vieler ehrenamtlicher Helfer und Vermittler auch recht erfolgreich, kann aber längst nicht alle Geflüchtete von der vorläufigen Unterbringung (VU) in die Anschlussunterbringung (AU) übernehmen.
Darauf hat ein Geflüchteter Anrecht, wenn seinem Asylantrag stattgegeben wurde, er als Flüchtling geduldet wird oder länger als 24
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+