Urteil nach Karlsplatz-Schlägerei gefallen
Der Schläger erschien nicht zum Gerichtsprozess. In Abwesenheit erhielt er ein Jahr Haft auf Bewährung.
Sinsheim. (cba) Der Mann, über den nur wenig bekannt wurde – schließlich war er nicht vor Gericht erschienen, als ihm jetzt der Prozess gemacht wurde – soll im September 2019 mit zwei weiteren Mittätern auf einen anderen Mann eingeschlagen haben, der von der Begegnung in einer Bar am Karlsplatz eine ausgekugelte Schulter, Schürfwunden und ein Hämatom davon getragen haben soll.
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