Rhein-Neckar-Kreis

Forstamt sperrt Grillstellen wegen Waldbrandgefahr

Das Kreisforstamt weist auch nochmals vorsorglich auf das gesetzliche Rauchverbot im Wald hin.

17.06.2022 UPDATE: 17.06.2022 19:34 Uhr 55 Sekunden

Symbolfoto: Rhein-Neckar-Kreis

Rhein-Neckar. (RNZ) Für die nächsten Tage ist eine Hitzewelle angekündigt. Auch im Rhein-Neckar-Kreis herrschen seit Tagen hochsommerliche Temperaturen, am Samstag sollen in der Rheinebene bis zu 38 Grad Celsius erreicht werden. Die Wärmebelastung kann nicht nur für den Menschen, sondern auch für die Waldökosysteme gefährlich werden. Jetzt kann bereits ein einzelner Funke einen Waldbrand auslösen.

Damit es soweit nicht kommt, sperrt das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises die Feuerstellen und Grillplätze in der Rheinebene bis auf Weiteres. Betroffen sind die Wälder auf Gemarkung der Kommunen Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Sandhausen, Sankt Leon-Rot, Schwetzingen, Walldorf und Wiesloch. "Wir beobachten die Lage im Wald seit Tagen. Leider ist insbesondere in der Rheinebene keine Verbesserung in Sicht", wird Forstamtsleiter Manfred Robens in einer Mitteilung zitiert. Das Kreisforstamt bittet daher um Verständnis für die Entscheidung.

Die Gefahren und Auswirkungen eines unkontrollierten Feuers im Wald wären zu fatal, denn Feuer bedroht nicht nur den Lebensraum von Tieren und Pflanzen, sondern kann auch auf waldnahe Wohn- oder Gewerbegebäude übergreifen und die Bevölkerung gefährden. Gleichzeitig vernichtet es Rohstoffe, gespeicherte Energie und setzt dabei in Bäumen gebundenes CO2 frei.

Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises weist nochmals vorsorglich auf das gesetzliche Rauchverbot im Wald im Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober hin. Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung der Feuerstellen und Grillplätze oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt.

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