Die unechte Teilortswahl wird in der Region wohl bleiben
Nach dem Gerichtsurteil zur ungültigen Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim will Neckargemünd bei der unechten Teilortswahl bleiben.

Das Rathaus in Neckargemünd. Archiv-Foto: Reinhard Lask
Region Heidelberg. (cm) Es war ein Aufsehen erregendes Urteil: Ende Juli hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim die Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim aus dem Jahr 2019 für ungültig erklärt. Das Gericht gab einer Einwohnerin der Stadt im Main-Tauber-Kreis recht, die Einspruch erhoben hatte. Was zu Fragen führt: Steht die sogenannte unechte Teilortswahl vor dem Aus? Und droht zum
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