Hinweis auf Kater kam von Vogel-Beobachtern (Update)
500 Euro muss ein Katzenbesitzer bezahlen, weil sei Tier mehrfach jagend im Gefahrenbereich der Haubenlerchen gesichtet wurde. Die Stadt betont: Sie gebe keine Daten von Katzenhaltern an Dritte weiter.

Walldorf. (dpa/RNZ) Grundlage für das erste Zwangsgeld wegen Verstößen gegen das bundesweit einzigartige Ausgangsverbot für Katzen sind laut dem Rhein-Neckar-Kreis Angaben einer Firma gewesen.



