Schutzgemeinschaft fordert, Mult-Urteil zu akzeptieren
Nach dem Urteil zum Bebauungsplan Hintere Mult: "Bauern und Anwohner wollen Ruhe".

Mehrfach wurden gegen die Pläne im Bereich "Hintere Mult" demonstriert. Archivfoto: Kreutzer
Weinheim. (web) Die Schutzgemeinschaft Hintere Mult fühlt sich vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bestätigt. "Der Vorwurf der Weinheimer Verwaltung, dass die Schutzgemeinschaft nicht mit Fakten arbeite, ist nun widerlegt", teilen die Aktiven vor dem Hintergrund des am Mittwoch gekippten Bebauungsplans für das Gebiet mit. OB Manuel Just und Erster Bürgermeister Torsten Fetzner hätten hohe Summen an Steuergeldern aufgewendet, um jetzt feststellen zu müssen, dass die Einwendungen gegen den Bebauungsplan eben doch auf Fakten basierten. Unter anderem vor dem Hintergrund, dass der VGH keine Revision zugelassen hat, sei man erstaunt über Justs Haltung. Der spiele offenbar mit dem Gedanken, weiter Steuergelder einzusetzen, statt die Entscheidung zu akzeptieren.
Die Aktiven benennen die Kläger in ihrer Mitteilung namentlich. Es sind Vertreter der landwirtschaftlichen Betriebe Großhans und Bitzel. "Der Bauernhof Großhans wurde vor Jahrzehnten an seinen jetzigen Standort ausgesiedelt. Er feiert in diesem Jahr sein 50. Jubiläum und hat sich zum Publikumsmagneten entwickelt." OB Just solle den Betrieb jetzt in Ruhe seiner Arbeit nachgehen lassen und keine Versuche unternehmen, "mit juristischen Spitzfindigkeiten für Unruhe zu sorgen". Das treffe ebenso auf viele Anwohner und Grundstückseigentümer zu. Die Rechtsanwältin der Familie Großhans und von Rolf Bitzel habe in jahrelanger, akribischer und herausragender Arbeit die juristische Seite abgedeckt: "Erst wenn man weiß, wie schwierig und aufwendig es ist, ein Normenkontrollverfahren gegen eine Stadtverwaltung zu führen, die über unbegrenzte Steuergelder und eine Schar von Rechtsanwälten verfügt, kann man ihre Leistung angemessen würdigen."
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Auf die über Jahre andauernde Unterstützung des Vereins Landerlebnis Weinheim, der BI Breitwiesen und des Bauernverbands sei Verlass gewesen. Ebenso auf die Unterstützer, die sich an zahlreichen Mahnwachen beteiligten. Nun ruft die Schutzgemeinschaft Just, Fetzner und den Gemeinderat dazu auf, sich der VGH-Entscheidung zu beugen. Und: Auf dem Ochsenfest, das am 19. Juni auf dem Großhans-Hof an der Waidallee stattfindet, werde die Entscheidung noch gefeiert.