Erster Rechtsstreit um die Hintere Mult ist beigelegt
Zwei betroffene Familien erklärten Verfahren um Grundstücksumlegung "in der Hauptsache für erledigt"

Von Philipp Weber
Weinheim/Karlsruhe. Sogar der frühere Oberbürgermeister Heiner Bernhard hatte vor Gericht aussagen müssen, aber am Ende kann sich die Stadt Weinheim nicht beklagen: Die erste von zwei gerichtlichen Auseinandersetzungen um die gewerbliche Erschließung des Gebiets Hintere Mult ist beigelegt: Bärbel Andres, Anwältin zweier betroffener Familien, hat den Streit um die Rechtmäßigkeit des Umlegungsverfahrens vor der Baulandkammer am Landgericht Karlsruhe im Auftrag ihrer Mandanten "in der Hauptsache für erledigt" erklärt. Das bestätigte sie im Gespräch mit der RNZ. Damit muss kein Urteil mehr ergehen.
Mit einem solchen war bereits Ende Juli gerechnet worden. Stattdessen eröffnete die Kammer die mündliche Verhandlung erneut, gab den Prozessbeteiligten aber zuvor rechtliche Hinweise. Diese haben nun offenbar dazu geführt, dass die Antragsteller – also die Mandanten von Anwältin Andres – diesen Rechtsstreit beilegten.
Zur Erinnerung: Die Antragssteller hatten das Umlegungsverfahren an drei Punkten angegriffen. Aus ihrer Sicht war die Umlegungskarte nicht ordnungsgemäß veröffentlicht worden. Der Umlegungsausschuss des Gemeinderats habe widerrechtlicherweise nicht-öffentlich getagt – und zuvor, in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18. April 2018, habe es eine Aussprache zu wenig gegeben.
Im Frühjahr 2018 hatten die Stadträte den Bebauungsplan für die "Hintere Mult" – der finale Satzungsbeschluss fiel 22. Mai 2019 – mehrheitlich einen Schritt weitergebracht. Sie fassten damals den Offenlagebeschluss. Nur einen Tagesordnungspunkt weiter war die "Anordnung der Umlegung" an der Reihe, also im Prinzip der Verweis der Grundstücksumlegung an den Umlegungs-Ausschuss. Gerügt wurde nun, dass dieser zweite Hintere-Mult-Tagesordnungspunkt vom April 2018 nicht wie ein eigenständiges Verfahren behandelt worden sei: Es habe keine Aussprache gegeben, vielmehr könnten beide Tagesordnungspunkte in einem Topf geworfen und gemeinsam abgestimmt worden sein.
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Nach Angaben von Anwältin Andres ging die Karlsruher Kammer in der vorläufigen Einschätzung jedoch davon aus, dass die Stadträte damals gewissermaßen freiwillig auf ihr Rederecht verzichteten: durch "konkludentes Handeln". Will heißen: Die Fraktionen hätten die Aussprache aktiv einfordern können – statt dem damaligen Sitzungsleiter Bernhard den Übergang zur Abstimmung zu erlauben. Damit tendierte die Kammer unter Vorsitz von Richter Andreas Staab eher zur Position der Stadt Weinheim: Deren Vertreter hatten betont, das Umlegungsverfahren rechtmäßig abgehandelt zu haben.
Bei den übrigen beiden Kritikpunkten schloss sich die Kammer in ihrer vorläufigen Einschätzung lediglich beim Thema "Veröffentlichung" den Antragsstellern an. Dieser mögliche Fehler ließ sich aus Sicht der Stadt jedoch einfach "heilen", also im Nachhinein korrigieren: Man veröffentlichte den Umlegungsbeschluss im August noch einmal, dieses Mal mit allen erforderlichen Unterlagen. Natürlich hätten ihre Mandanten das Urteil abwarten und ihre Anträge vor einer zweiten Instanz wiederholen können, so Anwältin Andres. Darauf wurde aber verzichtet. Mit Blick auf den möglichen Veröffentlichungsfehler habe sie aber beantragt, die bisherigen Prozesskosten der Stadt aufzuerlegen.
Damit sind die Rechtsstreitigkeiten um die Hintere Mult aber noch nicht abgeschlossen. Beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ist noch ein Normenkontrollantrag anhängig. Auch hierbei vertritt Andres die Kritiker der Gewerbeentwicklung. Ein Termin für eine mündliche Verhandlung steht noch nicht fest. Stattdessen hat die Stadt Weinheim den Antrag erwidert – worauf wiederum die Antragsteller antworten können. Die Verwaltung sehe auch diesem Verfahren gelassen entgegen, teilte die städtische Pressestelle auf Anfrage mit.