Parteigericht erklärt zweiten CDU-Verband für unzulässig
Wiedervereinigung per Gerichtsurteil. Dem "Zwei Burgen"-Verband ist es bis dahin per einstweiliger Anordnung untersagt, an der Öffentlichkeit in Erscheinung zu treten.

Von Philipp Weber
Weinheim. Die Entscheidung ist gefallen. Das Landesparteigericht der CDU Baden-Württemberg hat den Austritt von fünf Weinheimer CDU-Ortsverbänden aus dem "alten" Stadtverband Weinheim und die Gründung des "neuen" CDU-Dachverbands "Zwei Burgen" für unwirksam erklärt. Das Gleiche gilt für die Entscheidung des CDU-Kreisverbands Rhein-Neckar, der dem zweiten Weinheimer
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