GAL-Stadträte lassen Burg-Pächter nicht vom Haken
Fraktion ist erleichtert, weil Windeck-Verkauf vorerst gestoppt ist - Es dürfe aber nicht sein, dass Besucher vor verschlossenem Tor stehen

Die Burgruine Windeck. Foto: Dorn
Weinheim. (web) "Es war ein Alleingang, dessen Wirkung auf Bürger und Gemeinderat völlig falsch eingeschätzt wurde", greift die GAL-Fraktion um Vorsitzende Elisabeth Kramer erneut den Eklat rund um die von OB Heiner Bernhard und Privatinvestor Thomas Noor geführten Verkaufsverhandlungen zur Burgruine Windeck auf. Die GAL-Stadträte begrüßen ausdrücklich, dass der baldige Interims-OB Torsten Fetzner den Vorgang nicht im Gemeinderat behandeln lassen will. In puncto Burg- und Stadthallen-Verpachtung sehen sie aber weiter Klärungsbedarf.
Uli Sckerl, Stadtrat und Landtagsabgeordneter, kritisiert Bernhard noch einmal scharf: "Es dürfte ein in Baden-Württemberg und darüber hinaus einmaliger Vorgang sein, dass einem noch amtierendem OB von der eigenen Verwaltung derart widersprochen wird." In der Fraktion herrsche Erleichterung, "weil eine Privatisierung der Burg abgewendet ist".
"Wir jedenfalls werden einem Verkauf nicht zustimmen, egal von wem der Vorschlag käme", so die Räter. Ein Blick nach Schriesheim bekräftige ihre Haltung: Dort seien die Möglichkeiten der Stadt, Einfluss auf das Schicksal der Strahlenburg zu nehmen, kaum noch vorhanden. Nachdem eine Erbengemeinschaft an die Stelle des verstorbenen Eigentümers gerückt sei, habe sich die Lage in Bezug auf notwendige Sanierungen in eine unbefriedigende Richtung entwickelt. Und es gebe weitere Negativ-Beispiele im Land.
Die GAL-Fraktion erwartet eine öffentliche Erklärung von OB Bernhard: "Dabei sind auch Ungereimtheiten aufzuklären, die in Bezug auf Pachtrückstände und deren Verursachung aufgetaucht sind", lassen die GAL-Räte die Burg- und Stadthallen-Pächter nicht vom Haken. Stadtrat Alexander Boguslawski weiß zu berichten, "dass oft mal Besuchergruppen vor dem verschlossenen Windeck-Tor standen". Das widerspreche dem Pachtvertrag. Er fordert, die "offenbar schwierigen" Pachtverhältnisse zu verbessern: "Schließlich geht es darum, die Anziehungskraft der Burg mit einem bürgerfreundlichen und zuverlässigen Service wiederzuerlangen."
Doch was genau steht im Pachtvertrag? "Laut Vertrag ist der Pächter verpflichtet, die Anlage täglich ab 10 Uhr bis mindestens zum Einbruch der Dunkelheit offen zu halten", so Stadtsprecher Thomas Fischer auf RNZ-Anfrage. "Des Weiteren soll laut Vertrag in den Monaten April bis September mindestens der Kiosk von 11 bis 18 Uhr und von Oktober bis März in der Zeit von 11.30 bis 16 Uhr geöffnet haben." Damit werde auch sichergestellt, dass die Toiletten zugänglich sind.



