Weinheim

Bereits im November mahnte "Hit" Rihm ab

Handelsgruppe äußert sich zu Kündigung im 3 Glocken Center - Inhaber weist Vorwürfe zurück

04.02.2020 UPDATE: 05.02.2020 06:00 Uhr 2 Minuten, 1 Sekunde
Wie lange dauert es noch, bis die Zeit von „Hit“ in Weinheim abgelaufen ist? Es wird wohl auf eine juristische Klärung hinauslaufen. Foto: Kreutzer

Von Philipp Weber

Weinheim. Die "Hit"-Handelsgruppe hält weiter an der geplanten Schließung ihres Markts im 3 Glocken Center fest. Das teilte "Hit"-Sprecherin Angelika Feigl auf RNZ-Anfrage mit. Wegen Vertragsverletzungen durch Center-Inhaber Michael Rihm sei die Handelsgruppe gezwungen gewesen, den Mietvertrag Ende Dezember außerordentlich zu kündigen: "Das Mietverhältnis läuft am 31. März aus."

Eine weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Vertragsende Mitte 2030 sei für "Hit" aufgrund der offensichtlichen Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses nicht zumutbar, so Feigl. Rihm habe selbst eine vorherige Abmahnung nicht zum Anlass genommen, seine "massiven Vertragsverletzungen" abzustellen.

Konkurrenzkampf annehmen statt einfach kündigen

Eigentümer Michael Rihm hatte gegenüber der RNZ angegeben, das Kündigungsschreiben "völlig überraschend" erhalten zu haben. "Dies ist angesichts der vorherigen Abmahnung offenkundig falsch", so die "Hit"-Vertreterin.

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"Hit" weist auch Rihms Aussage zurück, in der dieser "normalen kaufmännischen Verhaltensweisen" angemahnt hatte. "Hit" habe sich jederzeit professionell verhalten. Dazu gehöre insbesondere auch, Kritik am Vertragspartner und Einzelheiten des Vertragsverhältnisses nicht öffentlich zu diskutieren, so die Sprecherin.

Die RNZ konfrontierte Rihm mit diesen Aussagen, insbesondere im Hinblick auf die Abmahnung. Tatsächlich hatten sich die "Hit"-Anwälte bereits im November an den Eigentümer des Centers gewandt. Dabei führten die Juristen angebliche Vertragsverletzungen ins Feld, die Rihm gegenüber "Hit" begangen habe. Am Ende sei er zwar abgemahnt worden, dies sei aber nicht als unmittelbare Kündigungsdrohung zu verstehen gewesen, so Rihm. Zumal seine Anwälte Stellung bezogen und die Vorwürfe der "Hit"-Juristen klar widerlegt hätten. "Viele dieser Dinge hätte man auch im Gespräch vor Ort oder unter Hinzuziehung der Partnerfirmen klären können", so Rihm. Aber "Hit" habe ihm bis heute keine Ansprechpartner zur Verfügung gestellt. Er sei auch nicht darüber informiert worden, dass die Untermieter von "Hit" Ende 2019 das Center verlassen wollen, betont Rihm. Ende Dezember enthielt er dann das Kündigungsschreiben seines Ankermieters.

Rihm ist weiter felsenfest davon überzeugt, dass "Hit" kein Recht dazu hat, den Mietvertrag zu kündigen – weder ordentlich, noch außerordentlich. "Wenn es eine Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses geben sollte, kann man diese beheben – sofern der Wille dazu vorhanden ist", sagt der Inhaber des Centers. "Hit" habe als Ankermieter grundsätzlich eine Betriebspflicht. Das heißt, dass die vermietete Handelsfläche bespielt werden muss und nicht leer stehen darf. Rihm hat indes erfahren, dass "Hit" bereits Ende Februar schließen will. Die Gewerkschaft Verdi wiederum bestätigte, dass sich bereits einige Mitarbeiter gemeldet hätten. Laut Verdi sind bereits Kündigungsschreiben an die Betroffenen verschickt worden.

Dass der Verbrauchermarkt im 3 Glocken Center nicht optimal läuft, war kein Geheimnis. Das schreiben auch die Leser der Facebook-Seite "RNZ Bergstraße". So hatte das Center schon vor dem Auszug von Bäckerei und Tabakwarenladen sowie dem Kündigungsschrieb von "Hit" selbst mit starken Konkurrenten zu kämpfen. Mit dem Marktkauf-Scheck-in-Center in der Gewerbestraße und dem Rewe-Center im Multzentrum gibt es in Weinheim zwei weitere Verbrauchermärkte, die sich im Highend-Bereich bewegen. Auch im Viernheimer Rhein-Neckar-Zentrum gibt’s Delikatessen zu kaufen.

Center-Inhaber Rihm ist dennoch der Auffassung, dass "Hit" den mit harten Bandagen geführten Konkurrenzkampf bestehen kann und muss. Den geltenden Mietvertrag mit der Brechstange auszuhebeln, sei keine Alternative: "Der Vorgang liegt jetzt bei den Anwälten."

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