Mitarbeiter schalten die Gewerkschaft ein
Stellungnahme von "Hit" steht noch aus - Gekündigte wandten sich an Verdi

Weinheim. (lesa) Es war eine Nachricht, die die Weinheimer Geschäftswelt am Freitagnachmittag völlig überraschte: Mit dem Verbrauchermarkt "Hit" kündigte der Ankermieter des 3 Glocken Centers seine 5320 Quadratmeter große Verkaufsfläche – bereits Ende Dezember hatte die Geschäftsführung das Kündigungsschreiben der "Hit"-Anwälte erhalten. Inhaber Michael Rihm zufolge möchte die Verbrauchermarktkette das Mietverhältnis mit Wirkung zum 31. März beenden. Die Verkaufstätigkeit soll Mitarbeiteraussagen zufolge bereits mit Ablauf des 29. Februars eingestellt werden – trotz eigentlicher Vertragslaufzeit bis 2030. Sollte die Kündigung rechtens sein, verliert nicht nur das 3 Glocken Center seinen Hauptmieter: Die Mitarbeiter der Weinheimer "Hit"-Filiale verlieren dann ihre Arbeit. Nach Aussage der Verdi Rhein-Neckar haben die Mitarbeiter ihre Kündigungen bereits erhalten.
"Einige Beschäftigte von ,Hit‘ haben sich schon bei uns gemeldet", berichtete Sabine Möller, Gewerkschaftssekretärin im Fachbereich Handel bei Verdi Rhein-Neckar, auf Anfrage der RNZ. Im Normalfall gäbe es für den Fall der Schließung einer Filiale und der damit verbundenen Kündigung der Mitarbeiter einen normalen Ablauf. "Der Betriebsrat ist bei geplanten Betriebsänderungen dafür zuständig, einen sogenannten Sozialplan mit dem Arbeitgeber auszuhandeln", erklärte Möller weiter. "Darin würden beispielsweise Abfindungen oder Versetzungen an eine andere Arbeitsstätte festgeschrieben." Das Problem: "Hit" hat der Gewerkschaft zufolge keinen Betriebsrat.
"Wenn es keinen Betriebsrat gibt, ist jeder Mitarbeiter individuell für die Durchsetzung seiner Interessen verantwortlich", sagt Bernhard Franke, Landesfachbereichsleiter der Verdi Baden-Württemberg. Zumindest, wenn der Arbeitnehmer kein Gewerkschaftsmitglied ist. "Wenn Verdi-Mitglieder uns eine Kündigung melden, erhalten sie zunächst eine Rechtsberatung", erklärt Möller. "Wir prüfen dann den Fall und übernehmen gegebenenfalls die Rechtsvertretung." Konkret bedeutet das die Klage vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel, eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung einzuklagen. Letzteres ist im Falle von "Hit" jedoch auch schwierig: Laut Webseite der "Hit"-Handelsgruppe befinden sich die nächsten Märkte mit den rheinland-pfälzischen Städten Bad Dürkheim und Eisenberg in jeweils über 30 Kilometern Entfernung. Zu der Anzahl der "Hit"-Mitarbeiter, die die Dienste der Gewerkschaft in Anspruch nehmen, machte Möller keine Angaben.
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Auch wie viele Mitarbeiter insgesamt von Kündigungen betroffen sind, ist nicht bekannt. Eine Stellungnahme des Mutterkonzerns von "Hit", der Dohle-Handelsgruppe, wurde seitens der RNZ angefragt und steht noch aus. Ebenso bleibt offen, wie es generell mit dem Verbrauchermarkt und dem 3 Glocken Center weitergeht. Inhaber Rihm hatte die Kündigung zurückweisen lassen und Schadensersatzzahlungen angedroht. Sicher ist lediglich etwas anderes: Rund um das 3 Glocken Center, den "Hit"-Markt und dessen Mitarbeiter wird vorerst keine Ruhe einkehren.