Walldorf/Wiesloch

Kommt eine weitere Radschnellverbindung?

Die Strecke soll von Mannheim über Schwetzingen und Walldorf nach Wiesloch führen. Eine Studie ermittelt  das Radverkehrsaufkommen.

07.09.2021 UPDATE: 08.09.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 57 Sekunden
Ob es einen Radschnellweg zwischen Mannheim und Walldorf bis nach Wiesloch geben wird, ist noch offen. Ebenso wie die Route, die er nehmen könnte. Schon heute führt parallel zur B 291 ein Radweg nach Oftersheim. Foto: Helmut Pfeifer

Von Volker Knab

Walldorf/Wiesloch. Hat die Strecke zwischen Mannheim und Schwetzingen bis nach Walldorf und Wiesloch das nötige Radfahraufkommen für den Bau einer Radschnellverbindung? Diese Frage lässt der Verband Region Rhein-Neckar derzeit in einer Machbarkeitsstudie untersuchen. Die Kosten der Untersuchung trägt zu 80 Prozent das Land Baden-Württemberg.

Nach einer landesweiten Analyse des baden-württembergischen Verkehrsministeriums hat die Strecke das Potenzial an Fahrrad-Verkehrsaufkommen für den Bau einer Radschnellverbindung. Seit Mitte des Jahres untersucht der Verband Region Rhein-Neckar mit einer Machbarkeitsstudie eine mögliche Umsetzung des Vorhabens. Mit der Studie soll das tatsächliche Aufkommen an Nutzern, mögliche Trassen und Kosten des Baus eines Radschnellwegs ermittelt werden. Begonnen hat die Untersuchung im Juni mit einer Auftaktveranstaltung mit den Anrainerkommunen Mannheim, Oftersheim, Schwetzingen, Brühl, Walldorf und Wiesloch und der Beauftragung von Planungsbüros. Auftraggeber ist der Verband Region Rhein-Neckar, der für insgesamt sechs Radschnellverbindungen in der Metropolregion Machbarkeitsstudien gerade erstellt oder bereits abgeschlossen hat, darunter ist auch die Verbindung zwischen Heidelberg und Schwetzingen.

"Was wir gerade machen, ist eine Untersuchung aufgrund der Potenzialanalyse des Landes Baden-Württemberg. Es ist noch keine Planung. Wir prüfen nur die Möglichkeit, wie und wo es langgehen könnte als Vorbereitung für einen möglichen Radschnellweg", erläuterte Lutz Lindner, Referent für Mobilität und Verkehr beim Verband Region Rhein Neckar auf RNZ-Nachfrage. Die neue Radtrasse soll von Mannheim über Brühl, Schwetzingen, Oftersheim und Walldorf über den S-Bahnhof Wiesloch/Walldorf bis nach Wiesloch führen. Im zuständigen Arbeitskreis sitzen Vertreter der Anrainergemeinden, des Regionalverbands sowie der beauftragten Planungsbüros.

Auf einem Treffen am gestrigen Dienstag erfolgte die Vorstellung erster Ergebnisse, die allerdings zu Redaktionsschluss noch nicht bekannt waren. Im weiteren Verfahrensverlauf ist außerdem eine Bürgerbeteiligung vorgesehen.

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Als nächsten Schritt werden die Vertreter der beteiligten Gemeinden und Städte aber zunächst einmal ihre Gremien, sprich Verwaltungen und Gemeinderäte ihrer jeweiligen Kommune informieren, damit die Änderungswünsche einbringen können. Nach diesem Schritt, der im Oktober abgeschlossen sein soll, ist im Herbst die Bürgerbeteiligung vorgesehen. Dadurch soll vor allem auch die Sicht der Fahrradfahrer zu den vorgestellten Trassenvarianten in die Diskussion und das Verfahren einfließen, erläuterte Lindner. Als Kriterien bei der Auswahl einer Vorzugstrasse nannte Lindner Anschlussmöglichkeiten und voraussichtliche Kosten. Im Januar oder Februar 2022 soll die Machbarkeitsstudie fertiggestellt sein, so Lindner. In der Studie wird die mögliche Trasse, die verschiedenen Varianten sowie das Ergebnis der Bürgerbeteiligung vorgestellt und welche Kosten zu erwarten sind.

Die Kosten der Machbarkeitsstudie trägt zu 80 Prozent das Land Baden-Württemberg über das Regierungspräsidium Karlsruhe. 20 Prozent übernehmen der Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Mannheim. Was die Planungs- und Baukosten der Radschnellverbindung bei einer Umsetzung anbelangt, ist die Höhe des in der Untersuchung ermittelten Verkehrsaufkommens wesentlich, schilderte Lindner.

Oberhalb einer Schwelle von 2500 Radfahrern werde eine Radschnellverbindung vergleichbar mit einer Landstraße behandelt – so wie die Pilotstrecke zwischen Mannheim und Heidelberg, so der Referent für Mobilität und Verkehr. Dann trage das Land die Baulast, ansonsten liegt sie bei den kommunalen Trägern. In diesem Fall stellt das Land den Kommunen eine Übernahme der Planungs- und Baukosten von bis zu 87,5 Prozent über verschiedene Förderprogramme in Aussicht.

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