Tierschutzbund hält Katzen-Lockdown für unzumutbar
Katzen dürfen zum Schutz der Haubenlerche ab dem 1. April nur eingeschränkt ins Freie. Der Verband kritisiert die Regeln.
Walldorf. (seb/kbw) Katzen in Walldorf müssen ab Montag, 1. April, bis zum 31. August wieder viel Zeit im Haus oder der Wohnung verbringen: Dann tritt die Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises zum Schutz der Haubenlerche, der "Katzen-Hausarrest", in Kraft. Demnach ist der Freigang von Katzen im südlichen Teil der Stadt während des Geltungszeitraums zu unterbinden.
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