Sperrzeiten in der Region

So lange dürfen Gastronome von Eppelheim bis Neckarsteinach bewirten

Gemeinden folgen meist der Regelung des Landes - Ausnahmen für Biergärten

24.07.2018 UPDATE: 25.07.2018 06:00 Uhr 2 Minuten, 28 Sekunden

Auf dem Georgi-Platz in Leimen lässt es sich im Sommer aushalten - bewirtet werden darf hier aber nur bis 22 Uhr. Foto: Alex

Von Benjamin Miltner

Region Heidelberg. Die Stadt Heidelberg diskutiert seit Jahren über die Sperrzeiten. Auch die Nachtschwärmer in der Region rund um die Universitätsstadt haben die Entscheidung des Gemeinderats vom  Dienstag mit bangen Blicken verfolgt.

Doch was ist mit den Bars und Kneipen in den umliegenden Orten? Wie lange darf in Biergärten bewirtet werden? Die RNZ hat sich in der Region rund um Heidelberg umgehört.

Die Landesregelung

Die gesetzlichen Rahmenvorgaben zu den allgemeinen Sperrzeiten sind Ländersache. Die Gaststättenverordnung Baden-Württembergs aus dem Jahre 1991 gibt vor: Die Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten beginnt um 3 Uhr, in den Nächten auf Samstag und Sonntag um 5 Uhr. Sie endet jeweils um 6 Uhr. Das Gesetz sieht zudem eine Nachtruhe für den Außenbereich ab 22 Uhr vor. Ausnahmen für eine längere Bewirtung sind möglich.

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Die Konformen

> Eppelheim: In Heidelbergs Nachbarstadt gilt die Landesregelung, wie Leonie Geffers von der Stadtverwaltung bestätigte. Theoretisch können die Eppelheimer Wirte also unter der Woche bis 3 und am Wochenende sogar bis 5 Uhr ausschenken. Beschwerden über nächtlichen Lärm sind im Rathaus nicht bekannt. Wer als Gastronom seine Gäste länger als bis 22 Uhr auch draußen bedienen will, kann eine Verlängerung beantragen. Davon Gebrauch gemacht hat das Café Bella Crema. Am Wasserturm dürfen laue Sommernächte zwischen Mai und September bis 23 Uhr genossen werden.

> Leimen: "Wir halten uns strikt ans Gesetz", sagt Ordnungsamtsleiter Walter Stamm. Er betont, dass in Leimen Klagen der Anwohner über Lärmbelästigung eher selten sind. Auch nicht im Umfeld des "Maximum Night Club" in der Rohrbacher Straße, der die großzügige Sperrzeitenregelung des Landes nutzt und an den Wochenenden bis in die Puppen geöffnet hat. Draußen ist dagegen überall um 22 Uhr Zapfenstreich. "Dann nehmen wir keine Bestellungen mehr auf, die Leute können aber noch austrinken und nach und nach gehen", sagt Ferik Alihajdaraj vom Leimener Brauhaus am Georgi-Platz. Er - und offenbar auch die anderen Gastronomen - können mit dieser Regelung gut leben.

> Neckarsteinach: In vielen Bereichen ist die Stadt in Hessen ein Sonderfall - nicht bei der Sperrzeit. "Bei uns gilt die hessische Sperrzeitenverordnung", sagt Bürgermeister Herold Pfeifer. Bedeutet: "Um 5 Uhr ist Purzelstunde - auch wenn die hier kaum stattfindet", so Pfeifer. Draußen darf nur bis 22 Uhr bewirtet werden. Der Rathauschef verspricht: "Wer dann noch leise sein Bier leert, wird nicht davongejagt."

Die Biergartenfreundlichen

> Dossenheim: An der Bergstraße laden Biergärten und Weinhöfe im Sommer zum Verweilen ein - und das bis 23 Uhr. "Die Sperrzeit der Außenbewirtschaftung wurde vor einigen Jahren von April bis September für eine Stunde verkürzt", erzählt Jürgen Stannek vom Ordnungsamt. Für die allgemeinen Sperrzeiten gebe es dagegen keine örtliche Regelung, so Stannek. "Hier ist es nachts meist ruhig. Die Dossenheimer machen uns das Leben nicht schwer", freut sich der Rathausmitarbeiter.

> Neckargemünd: Auch in der Stadt am Neckar dürfen die Bars und Kneipen draußen bis 23 Uhr bewirten, wie Stadtsprecherin Petra Polte bestätigt. Dann müssen die Nachteulen ins Innere ziehen. Im Großen und Ganzen funktioniere das gut, Lärmbelästigung sei kein großes Thema, so Polte. "Zum Ausgehen treibt es die Leute doch eher nach Heidelberg."

> Nußloch: Als einzige Gemeinde hat Nußloch auch für die Außenbewirtschaftung eine spezielle Wochenendregel: An Freitag- und Samstagabenden dürfen die Biergärten bis 23 Uhr geöffnet haben, ansonsten bis 22 Uhr. "Das war der Wunsch der Gastronomen", sagt Christian Fingerle vom Ordnungsamt. Die seit März 2010 geltende Regelung habe sich bewährt. Fingerle betont: "Niemand hat bisher über die Strenge geschlagen."

> Sandhausen: Am Hardtwald gehen die Uhren anders. 2010 hat die Gemeinde ortseigene Sperrzeiten eingeführt. Letzte Runde ist hier um 2 Uhr, in den Nächten von Samstag und Sonntag 3 Uhr. Dafür ist die Außenbewirtung ganzjährig bis 23 Uhr möglich, wie Peter Schmitt erklärt. Der Ordnungsamtsleiter: "Alle können mit der Regelung leben und sind zufrieden."

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