Ex-Ehemann muss 1300 Euro wegen Stalking zahlen
Das Amtsgericht stellte das Verfahren gegen den 66-Jährigen gegen eine Geldauflage ein.

Meckesheim/Sinsheim. (bju) Wegen des Vorwurfs der Nachstellung musste sich ein 66-jähriger Meckesheimer im Februar vor dem Sinsheimer Amtsgericht verantworten. Er hatte 2024 seine damalige Noch-Ehefrau durch unzählige Anrufe, E-Mails und Briefe belästigt – und das, obwohl er bereits durch die Polizei verwarnt worden war, diese Kontaktaufnahmen zu unterlassen.
Die Beeinträchtigung der
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