Ladenlokale in der Altstadt müssen bleiben
Neuer Bebauungsplan: Wohnen im Erdgeschoss wird verboten.

Schriesheim. (hö) Das war schon eine mutige Entscheidung: Um den Einzelhandel in der Altstadt zu schützen, dürfen Ladenlokale im Erdgeschoss nicht in Wohnraum umgewandelt werden. Am 24. Juni 2020 beschloss der Gemeinderat, einen Bebauungsplan für die Altstadt mit genau dieser Regelung – nicht zu verwechseln mit der Altstadt-Erhaltungssatzung – aufzustellen. Nun, nach zweieinhalb Jahren, ist es
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