Streit um Edeka-Zaun in Eppelheim

Jetzt droht der Anwalt mit Anzeige

Wieder gibt es Ärger – die Wohneigentümer wollen die Nutzung des Schleichwegs unterbinden

26.06.2017 UPDATE: 27.06.2017 06:00 Uhr 1 Minute, 26 Sekunden

Wer den Schleichweg am Zaun benutzt, muss jetzt mit einer Anzeige rechnen. Foto: Geschwill

Von Sabine Geschwill

Eppelheim. Vor wenigen Tagen erhielt Martin Hornung in seiner Eigenschaft als Sprecher der "Protest-Initiative gegen den Edeka-Zaun" ein Einschreiben mit Rückschein einer Heidelberger Rechtsanwaltskanzlei, die anwaltlich die Wohnungseigentümergemeinschaft in der Rudolf-Wild-Straße 84 vertritt. Der Anwalt macht in seinem Schreiben deutlich, dass er im Namen und Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft handle und hiermit allen nun untersage, den Grünstreifen, auf dem der Zaun steht, zu betreten.

"Dieser Grünstreifen darf weder zum Zwecke der Überquerung noch zum Zwecke der Anbringung von Plakaten oder Ähnlichem betreten werden", heißt es in dem Schreiben. Hierbei sei gleichgültig, ob die Überquerung durch Überklettern des Zauns geschieht oder dadurch, dass sich jemand dort, wo der Zaun am letzten Pfosten endet, durch den Bewuchs schlängelt - sprich einen Schleichweg über den Grünstreifen nutzt. "Zuwiderhandlungen können als Hausfriedensbruch verfolgt werden", macht der Anwalt klar. Dieser Inhalt sorgte bei Hornung und seinen Mitstreitern nun für große Verärgerung. Nach den Worten Hornungs spreche der Kanzleianwalt darin Unterstellungen und Drohungen gegen ihn aus.

Zur Erinnerung: Der Zank reicht zurück bis in den April 2013. Damals hatte die Wohneigentümergemeinschaft einen Zaun auf den ihr gehörenden Grünstreifen setzen lassen, der den Edeka-Parkplatz umrahmt. Durch den Zaun wurde ein von der Stadt über den Bahndamm angelegter Fußweg zum Markt versperrt. Marktkunden, die längere Umwege in Kauf nehmen müssen, formierten sich zur Protest-Initiative. Auch der Edeka-Pächter klagte, verlor aber in zwei Instanzen: Der Zaun auf dem Grünstreifen, so die Gerichte, sei rechtens.

Der Sprecher der Protestinitiative wurde in dem Schreiben von deren Anwalt aufgefordert, das Betreten des Grünstreifens zu unterlassen und Dritte - gleichgültig wie und warum dieses Betreten stattfindet - nicht dazu anzustiften, aufzufordern, zu ermutigen oder in ihrer Absicht zu unterstützen. Diese Unterstellung brachte Martin Hornung auf die Palme. "Ich habe bisher weder jemanden angestiftet noch selbst den Schleichweg genutzt", sagte er gegenüber der RNZ. Als "Posse" bezeichnete er das Schreiben sowie die Anzeige- und Strafdrohungen des Anwalts. Hornung: "Wir werden die Bevölkerung im Eppelheimer Süden nicht dazu auffordern, irgendetwas zu tun oder zu unterlassen."

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Stattdessen bekräftigte er den bei der letzten Protestversammlung gefassten Beschluss. Dabei wird der Gemeinderat aufgefordert, umgehend einen Pfad am Zaun vorbei anzulegen. Weiterhin sollen die Wohneigentümer den Zaun so lange wieder öffnen, bis die Wegverlegung vollzogen ist.

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