Streit um Eppelheimer Edeka-Zaun wird in zweiter Instanz verhandelt
Standpunkte unverändert: Mündlicher Verhandlungstermin am Oberlandesgericht Karlsruhe ist am nächsten Dienstag

Offen lassen oder schließen: Der Zaun am Parkplatz vor dem Eppelheimer Edeka. Foto: zg
Von Sabine Geschwill
Eppelheim. Lange Zeit war es still um das Streitthema "Edeka-Zaun". Jetzt aber steht am 22. März ein mündlicher Verhandlungstermin am Oberlandesgericht in Karlsruhe an. Denn "vom Tisch" ist der Streit um den Zaun entlang des Parkplatzes am Edeka-Markt im Eppelheimer Süden noch lange nicht. Im Oktober 2013 war von der Wohneigentümergemeinschaft des Edeka-Komplexes ein Zaun errichtet worden. Dadurch wurde ein vor rund 15 Jahren von der Stadt angelegter und von der Deutschen Bahn geduldeter Fußweg über den Bahndamm zum Markt abgetrennt.
Einem im Dezember 2014 gefällten Teilurteil ist geschuldet, dass ein Zaunelement von den Wohneigentümern bis zum rechtskräftigen Urteilsspruch wieder entfernt werden musste, um einen Fußgängerdurchgang zu ermöglichen. Dies wurde von den Wohneigentümern auch umgesetzt. Der Fußweg zum Markt kann seither wieder genutzt werden.
Ende Juli 2015 hatte das Landgericht Heidelberg in erster Instanz sein abschließendes Urteil zum Zaunstreit gefällt. Die Errichtung des Zauns auf Gemeinschaftseigentum an der Westseite des Kundenparkplatzes zum Bahndamm durch die Wohneigentümer der Wohnanlage in der Rudolf-Wild-Straße wurde für rechtmäßig befunden.
Gegen dieses erstinstanzliche Urteil wurde vom Pächter des Edeka-Marktes im September 2015 Berufung vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe eingelegt. Der Marktleiter sieht den Zaun nach wie vor zu Unrecht errichtet. Er ist der Ansicht, dass dieser sich auf der von ihm angemieteten Fläche befindet. Dies muss nun vom Oberlandesgericht abschließend geklärt werden. Der mündliche Verhandlungstermin wurde für Mittwoch, 22. März, um 11.30 Uhr angesetzt. Zuständig für das Verfahren mit dem Aktenzeichen "6 U 172/14" ist der sechste Zivilsenat.
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Unterstützung erhält der Edeka-Pächter von einer Protestinitiative, zu der sich im Jahr 2013 Kunden und Anwohner zusammengeschlossen haben. Deren Sprecher Martin Hornung betonte in einer aktuellen Stellungnahme: "Sollte das Oberlandesgericht die Zurückweisung der Edeka-Klage auf Entfernung des Zaunes in der Berufungsverhandlung bestätigen und der Verwaltungsrat der Wohneigentümer tatsächlich wieder eine Schließung des Zaunes beabsichtigen, wird die Protestinitiative entsprechende Maßnahmen beraten."
Hornung bezweifelte stark, dass die Bevölkerung im Süden der Stadt eine erneute Sperrung des Weges zum Edeka-Markt einfach hinnehmen würde. Beschwerden über Störungen oder besondere Vorkommnisse habe es seit Öffnung des Zaunes nicht gegeben. Selbst die Wohneigentümer würden den kleinen Fußweg über den Bahndamm nutzen, wusste der Protest-Sprecher. Für Martin Hornung gab es nur eine vernünftige Antwort auf den Zaunstreit: "Der Fußweg auf dem Bahndamm muss weiterhin frei zugänglich bleiben."



