Im Eppelheimer Zaunstreit ist noch kein Urteil in Sicht
"Andere Verfahren haben Vorrang": Der Fall liegt seit einem Jahr beim Oberlandesgericht Karlsruhe.

Offen lassen oder schließen: Der Zaun am Parkplatz vor dem Eppelheimer Edeka. Foto: zg
Von Manuel Reinhardt
Eppelheim. Es ist die bekannte Ironie des Schicksals: Da kämpfen Kunden und Edeka-Markt in der Rudolf-Wild-Straße seit mehr als zwei Jahren gegen den Zaun, der den Zugang zum Fußweg zu dem Lebensmittelgeschäft versperrte. Und genau über diesen Fußweg entkam jüngst ein Räuber, der die Tageseinnahmen des Marktes gestohlen hatte. Der Zaun ist im Moment nämlich offen - bis das Oberlandesgericht Karlsruhe über die Berufung gegen das Urteil vom Juli 2015, das den Zaun für rechtens erklärte, entschieden hat. Dort schmort der Fall jetzt seit über einem Jahr.
Rückblick: Am 23. April 2013 nahm der Eppelheimer Zaunstreit seinen Anfang. Bei einer Versammlung der Wohneigentümer der Rudolf-Wild-Straße 84 wurde beschlossen, einen Zaun am Ende des Fußweges zu errichten, der über das Bahngelände von der Rathenaustraße / Am Sportplatz zum Parkplatz des Edeka-Marktes führt. Dieser wurde häufig von Anwohnern zum Einkaufen genutzt. Dem sollte Einhalt geboten werden, da die häufige Nutzung viel Lärm verursachte.
Gegen diesen Beschluss legte kein Anwohner Widerspruch ein - auch nicht die eigentlichen Eigentümer des Gebäudes, in dem das Lebensmittelgeschäft untergebracht ist. Die Edeka ist nämlich nur deren Mieter. Ob der Pächter Christian Bauer über den Beschluss hätte informiert werden müssen, muss noch geklärt werden. So wurde der Zaun im Oktober 2013 aufgestellt.
Dagegen ging Christian Bauer juristisch vor. Doch es formierte sich weiterer Widerstand in Form einer Bürgerinitiative, die mit lautstarken Aktionen gegen den Zaun protestierte. Zwischenzeitlich, es war mittlerweile Dezember 2014, wurde der Zaun geöffnet - bis ein endgültiges Urteil vorliegen sollte. Dieses gab es Ende Juli 2015: Der Zaun steht mit Recht, entschied das Landgericht Heidelberg.
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Ausschlaggebend für das Urteil des Gerichts war, dass die Eigentümer des Marktgebäudes zwar ein alleiniges Nutzungsrecht für den Parkplatz haben. Der Grünstreifen, auf dem der Zaun gebaut wurde, gehöre aber nicht dazu.
Gegen das Urteil legte Marktpächter Christian Bauer fristgerecht Berufung ein. Und wartet seitdem wie auch die Wohneigentümer darauf, dass es im Verfahren weiter geht. Das wird aber noch dauern. "Ein Jahr ist durchaus üblich", erklärt Martin Bender, Anwalt der Wohnungseigentümer. Aktuell werde der Fall des eigentlichen Zaunstreits mit einem Verfahren über den sogenannten possessorischen Besitzschutz - also dass der Zustand ohne Zaun so lange geschützt ist, bis die Rechtslage geklärt wurde - verknüpft. "Der Sachstand ist unverändert, es hat sich nichts verändert", sagt auch Edeka-Anwalt Klaus Gekeler.
Das Oberlandesgericht bestätigt auf RNZ-Nachfrage: Es ist noch kein Verhandlungstermin in Sicht, im nächsten Vierteljahr kein Urteil zu erwarten. "Das Verfahren ist noch relativ jung, andere Verfahren haben derzeit Vorrang", so Annette Zeller, Pressereferentin für Zivilsachen.
Warum aber ist aktuell der Zaun offen? "Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Wohnungseigentümer den Zaun bis zur endgültigen Entscheidung wieder verschließen dürfen", sagt Martin Bender. Aber: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass dafür ein Betrag in vierstelliger Höhe zur Sicherheit zu hinterlegen ist. Um möglichen Irritationen bei einem Urteil des Oberlandesgerichtes gegen den Zaun vorzubeugen, verzichtete die Eigentümergemeinschaft darauf, den Zaun dicht zu machen.
Ein Schelm nun, wer die Schadenfreude auf Seiten der Zaunbefürworter sieht. Der dreiste Dieb lieferte aber ein Argument dafür.



