Im Eppelheimer Zaunstreit ist das letzte Wort noch nicht gesprochen

Edeka-Pächter legte jetzt fristgerecht Berufung ein - Der Termin beim Oberlandesgericht ist noch nicht bekannt

24.11.2015 UPDATE: 25.11.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 12 Sekunden

Mit dem "Edeka-Zaun" beschäftigt sich nun das Oberlandesgericht Karlsruhe. Foto: Geschwill

Eppelheim. (sg) Der Zaunstreit geht in die nächste Runde: Der Betreiber des Edeka-Marktes im Süden der Stadt hat gegen das Schlussurteil des Landgerichts Heidelberg im Streit um den von den Wohnungseigentümern der Edeka-Wohnanlage errichteten Zaun entlang der westlichen Parkplatzseite form- und fristgerecht Berufung eingelegt.

In dem Ende Juli verkündeten Schlussurteil hieß es, dass der Widerklage der Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage am Edeka-Markt stattgegeben wird und der von ihnen nach Mehrheitsbeschluss im Oktober 2013 zwischen Edeka-Parkplatz und Fußweg am Bahndamm auf Gemeinschaftseigentum errichtete Metallzaun rechtsmäßig ist. Der Marktleiter sieht den Zaun nach wie vor zu unrecht errichtet. Unterstützt wird er von einer Protestinitiative, in der sich Kunden und Anwohner zusammengeschlossen haben. Das Bauwerk durchschnitt ursprünglich einen Fußweg zum Markt. Daher verlangte der Marktleiter die Entfernung des Zaunes, da er der Ansicht ist, dass sich dieser auf der an ihn vermieteten Fläche befindet. Zwischenzeitlich wurde auf richterliche Anordnung von den Wohnungseigentümern bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung der Sachlage eine Teilöffnung des Zaunes umgesetzt, um den Fußweg wieder nutzbar zu machen.

Nachdem der Edeka-Pächter gegen das Schlussurteil des Landgerichts Berufung eingelegt hat, liegt nun dem Oberlandesgericht Karlsruhe die Berufungsbegründung vor. Ein Verhandlungstermin steht allerdings noch aus. Kurz vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Berufungsbegründung wurde diese durch Edeka-Rechtsanwalt Dr. Klaus Gekeler dem Oberlandesgericht vorgelegt. Dies wurde von Christhard Deutscher, Bereichsleiter der Unternehmenskommunikation bei Edeka Südwest, bestätigt. "Die Berufungsbegründung wurde beim zuständigen Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht; ein Termin zur mündlichen Verhandlung steht noch nicht fest", informierte er.

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Zum Inhalt der Begründung machte er aufgrund des schwebenden Verfahrens keine weiteren Angaben. Auf Nachfrage der RNZ erklärte auch Dr. Julia Kürz, Richterin am Oberlandesgericht und Pressesprecherin für Zivilverfahren: "In dieser Sache sind zwei Verfahren beim Oberlandesgericht Karlsruhe anhängig, die möglicherweise verbunden werden. Das zweite Verfahren ist erst im August hier eingegangen. Ein Verhandlungstermin ist in beiden Verfahren noch nicht angesetzt."

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