Der Eppelheimer Zaunstreit nimmt ein (juristisches) Ende
Gericht sieht Metallzaun als rechtsmäßig - Protestinitiative hofft nun, dass Wohneigentümergesellschaft auf ihr Recht verzichtet

Noch ist der Zaun geöffnet: Dass dies trotz des Urteils auch so bleiben soll, machten die Mitglieder der Protestinitiative nach der Urteilsverkündung noch einmal deutlich. Foto: Geschwill
Von Sabine Geschwill
Eppelheim/Heidelberg. Als das Urteil verkündet war, gab es auf Seiten der "Protestinitiative gegen den Edeka-Zaun" lange Gesichter: Richter Dr. Gunter Deppenkemper verkündete im Saal 16 des Heidelberger Landgerichts in seinem Schlussurteil, dass der Widerklage der Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage am Edeka-Markt stattgegeben wird und der von ihr nach Mehrheitsbeschluss im Oktober 2013 zwischen Edeka-Parkplatz und Fußweg am Bahndamm auf Gemeinschaftseigentum errichtete Metallzaun rechtsmäßig ist. Will heißen: Der Zaun kann wieder geschlossen werden.
In seinen Ausführungen machte Deppenkemper deutlich, dass der Fall nicht ganz einfach sei, zumal ein Teilurteil im November 2014 für eine vorläufige Teilöffnung des Zaunes gesorgt hatte. Dies wurde im Dezember auch umgesetzt. Letztlich sei aber für das Gericht ausschlaggebend gewesen, dass es dem Edeka-Pächter als Kläger nicht gelungen sei, einen Beweis zu erbringen, dass der Grünstreifen, auf dem der Zaun errichtet wurde, zu seinem im Pachtvertrag vereinbarten Sondernutzungsrecht gehört. Das Sondernutzungsrecht sei nur auf die 60 Parkplätze beschränkt. Das Wort "Parkplatz" sei so zu verstehen, dass damit der Parkbereich bis zum angrenzenden Randstein, nicht aber darüber hinaus, umfasst sei.
Der den Parkplätzen angrenzende streitgegenständliche Grünstreifen sei nicht vom Sondernutzungsrecht erfasst. Es sei daher unstrittig, dass das besagte Zaungrundstück der Wohneigentümergemeinschaft gehört. "Jeder Eigentümer kann mit seiner Sache nach Belieben verfahren", betonte der Richter. Sprich: Es kann ein Zaun als Abgrenzung zu einem Nachbargrundstück, in dem Fall zum Grundstück der Deutschen Bahn, errichtet werden, auch wenn damit ein von der Stadt vor Jahren errichteter und von der Bahn geduldeter Fußweg zum Markt abgeschnitten wird.
"Der Zaun steht mit Recht", kommentierte Martin Bender als Vertreter der beklagten Wohneigentümergemeinschaft das Urteil. "Die Gerichtsentscheidung kam nicht überraschend", betonte er. "Der Zaun wurde von den Wohnungseigentümern mit Fug und Recht errichtet und darf deshalb stehen bleiben." Der Prozessgegner, Edeka-Pächter Christian Bauer, hatte bis zuletzt argumentiert, die drei Eigentümer der Ladeneinheit hätten ein Sondernutzungsrecht, das bis zur Grundstücksgrenze reicht. Dieses hätten sie an Edeka vermietet und Edeka wiederum an ihn als Pächter. "In diesem maßgeblichen Dokument ist aber nur vom Parkplatz die Rede. Der Grünstreifen, auf dem der Zaun steht, ist kein Parkplatz. Das hat das Landgericht Heidelberg im heutigen Urteil bestätigt", so Rechtsanwalt Bender.
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Martin Wintermantel, der als einziger Vertreter der Protestinitiative zusammen mit Anwohner Kai Pöpken der Urteilsverkündung beiwohnte, zeigte sich über das Urteil sehr enttäuscht. "Wir haben die Hoffnung, dass die Wohneigentümergemeinschaft ihr Recht, das ihr das Gericht mit dem Urteil eingeräumt hat, nicht nutzt." Wintermantel setzt auf die noch ausstehende Eigentümerversammlung, bei der möglicherweise neu über den Zaun abgestimmt werden könnte: "Rechtlich ist das Ganze kompliziert und kaum zu verstehen, dass der Zaun laut Gericht wieder geschlossen werden könnte, weil er 20 Zentimeter hinter der Edeka-Sondernutzungsfläche auf Gemeinschaftseigentum der Wohneigentümergemeinschaft liegen soll."
"Falls es wirklich wieder zur Schließung des Zauns käme, wäre dies für die Bevölkerung im Eppelheimer Süden ein Schock, völlig unfassbar und unsozial", erklären Martin Hornung, Hannelore Hutzelmann, Gerhard Schneckenburger, Albert Stephan und Martin Wintermantel von der Protestinitiative in ihrer Stellungnahme. Die Anwohner und Betroffenen im Eppelheimer Süden, die sich nach dem Urteil gestern am Zaun trafen, setzen darauf, dass Vernunft einkehrt, ein Schlussstrich gezogen und der Zaun nicht geschlossen wird.
Martin Hornung: "Wir appellieren eindringlich an die 30 Wohneigentümer der Rudolf-Wild-Straße 84: Ersparen Sie allen Beteiligten weitere Proteste, Prozesse und Unannehmlichkeiten!" Er befürchtet nämlich, dass eine erneute Zaunschließung die Deutsche Bahn in ihrem Vorhaben, den Bahndamm zu bebauen, bestärken könnte.



