Straßenbahnausbau in Eppelheim: Trotz Bürgerbegehren läuft das Planfeststellungsverfahren
Wichtiger Schritt für Straßenbahnausbau - Bürgerinitiative kritisiert Zeitpunkt

Die RNV will die Straßenbahn künftig auf zwei Gleisen in Eppelheim ankommen lassen. Foto: Geschwill
Von Anja Hammer
Eppelheim. In den Straßenbahnausbau kommt Bewegung. Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) hat das Planfeststellungsverfahren beantragt; die zuständige Behörde, das Regierungspräsidium (RP) Karlsruhe, hat das Verfahren nun eingeleitet. Und das, obwohl derzeit ein Bürgerbegehren läuft, welches das Bauprojekt in seiner jetzigen Form aufs Abstellgleis schieben möchte.
Rückblick: Im Dezember 2015 traf der Gemeinderat den alles entscheidenden Beschluss: Er stimmte dafür, die Brücke zwischen Eppelheim und Heidelberg neu bauen zu lassen - und zwar größer, sodass die Straßenbahn bis zur Hildastraße zweigleisig verlaufen kann, zudem soll es einen neuen Kreisel und eine Radunterführung geben. An genau diesem Entschluss reibt sich eine Initiative, die rund 1500 Mitstreiter fand. Sie will mit einem Bürgerentscheid den Gemeinderatsbeschluss aufheben und andere Varianten prüfen lassen. Seither hauen sich Straßenbahngegner- und Befürworter, Politiker und Verkehrsplaner die Argumente um die Ohren.
"Wir bedauern, dass die RNV den Bürgerentscheid nicht abwarten kann, sondern vollendete Tatsachen schaffen will" , heißt es in einer Stellungnahme der Eppelheimer Liste (EL) zum eingeleiteten Planfeststellungsverfahren. Dabei hätte die RNV in den letzten Wochen immer wieder betont, dass sie mit den Eppelheimer Bürgern zusammenarbeiten wolle, so die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Ein RNV-Sprecher dazu: "Wir mussten es jetzt machen, um das Projekt im Zuge des Mobilitätsnetzes zu realisieren."
EL-Vorsitzender Bernd Binsch hat den Erläuterungsbericht zum Antrag des Planfeststellungsverfahren unter die Lupe genommen und stört sich daran, dass es keine Umweltverträglichkeitsprüfung geben soll. "Obwohl das Brückenbauwerk teilweise in einem gesetzlich geschützten Naturschutzgebiet errichtet wird", so Binsch. Weiter gilt seine Kritik den Lärmbelästigungen, die mit der Zweigleisigkeit kommen würden. Binsch: "Diese werden einem Gewerbegebiet entsprechen." Auch die "erhöhten Erschütterungen" sieht er misstrauisch: "Die Anwohner können also mit weiteren Gebäudeschäden und Lebensbeeinträchtigungen rechnen", so Binsch.
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Das zuständige Regierungspräsidium folgt jedoch der Argumentation der RNV. Von dem Bauvorhaben seien "keine erheblichen Umwelteinwirkungen zu erwarten", heißt es in der Begründung. Zwar müsse das Biotop an der Autobahnböschung entfernt werden, aber durch entsprechende Nachpflanzungen würde der Eingriff in das Biotop kompensiert. Auch in Sachen Lärm teilt das RP die Auffassung der RNV: Die gesetzlichen Grenzwerte würden an nur einem Gebäude überschritten. Dieser Besitzer hätte daher auch Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen. Was die Erschütterungen angehe, so würden die Grenzen theoretisch bei zwei Gebäuden überschritten. Dies sei aber "angesichts der Abstände, Achslasten und Fahrgeschwindigkeit nicht sehr wahrscheinlich". Wie ein Sprecher des RP auf RNZ-Nachfrage mitteilte, habe die RNV, nachdem diese Feststellung vorlag, das Planfeststellungsverfahren beantragt.
Bernd Binsch kündigte gestern an, dass die Bürgerinitiative während der Offenlage, die Pläne sind vor 18. April bis 18. Mai im Eppelheimer Rathaus einzusehen, die Möglichkeit nutzen wird, Einwendungen gegen den Plan zu erheben: "Wir werden zweigleisig fahren und uns gegen die Planfeststellung stemmen und den Bürgerentscheid weiter vorantreiben." Dieser soll nun noch schneller umgesetzt werden, die Initiative hat in einem Schreiben ans Eppelheimer Rathaus den 19. Juni vorgeschlagen.