Eppelheimer stimmen am Sonntag über Brückenneubau ab
Was "Ja" und "Nein" bedeuten - Wahlbeteiligung ist entscheidend

Wer "Ja" ankreuzt, spricht sich gegen den zweigleisigen Brückenneubau aus. Wer "Nein" ankreuzt, ist dafür. Grafik: RNZ-Repro
Von Anja Hammer
Eppelheim. Der erste Bürgerentscheid in der Geschichte Eppelheims steht bevor: Am Sonntag, 3. Juli, entscheiden 11 683 Wahlberechtigte, wie es in Sachen des Brückenneubaus zwischen dem Heidelberger Pfaffengrund und Eppelheim weitergeht. Bleibt es bei den bisherigen Planungen oder werden diese Planungen gestoppt? Das ist die alles entscheidende Frage.
Auf dem Stimmzettel können die Eppelheimer zwischen "Ja" und "Nein" entscheiden. Wer "Ja" ankreuzt, kommt dem Wunsch der Bürgerinitiative "Bürgerbegehren Eppelheim" nach, die diesen Bürgerentscheid durchgesetzt hat. Mit einem "Ja" sollen der Gemeinderatsbeschluss vom Dezember 2015 und damit die bisherigen Planungen aufgehoben werden.
Der Rat hatte damals entschieden, dass die Brücke über die Autobahn 5 neu gebaut wird - und zwar breiter, so dass unter anderem in der Mitte zwei Straßenbahngleise für die Linie 22 nebeneinander darauf passen. Diese beiden Gleise sollen dann bis zur Kreuzung von Haupt-, Hilda- und Mozartstraße verlaufen, wo sie in einem - ebenfalls neu zu bauenden - Kreisel wieder einspurig werden. Zudem soll es unter der neuen Brücke parallel zur Autobahn eine Unterführung für Radfahrer und Fußgänger geben.
Wer auf dem Stimmzettel das "Nein" ankreuzt, spricht sich für dieses Projekt aus. Wer "Ja" sagt, ist - wie schon erwähnt - dagegen. Ganz wichtig: Jeder darf nur ein Kreuzchen machen.
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Die 11 683 Wahlberechtigten - auch die 16- und 17-Jährigen dürfen wählen - können am Sonntag von 8 bis 18 Uhr ihre Stimme in einem der insgesamt sieben Wahllokale abgeben. Vier Wahllokale sind in der Theodor-Heuss-Schule untergebracht und drei im Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium. Insgesamt sind über 60 Wahlhelfer im Einsatz. Zudem gibt es noch zwei Briefwahlbezirke.
Bereits 994 Briefwahlanträge sind im Rathaus eingegangen, wie Hauptamtsleiter Reinhard Röckle berichtet. "Das ist ein überraschend hoher Wert", so Röckle weiter. Im Vergleich: Bei der Landtagswahl im März dieses Jahres gab es insgesamt 1613 Anträge und eine Wahlbeteiligung von über 69 Prozent. Von den aktuellen 994 Anträgen sind schon rund 700 zurückgekommen. Eine Prognose für die Wahlbeteiligung will Röckle daraus nicht ableiten. Nur dass die knapp 1000 Antragsteller wohl auch ihre Stimme abgeben: "Niemand würde sich die Arbeit machen und dann nicht wählen gehen."
Die Wahlbeteiligung ist bei dem Bürgerentscheid von enormer Bedeutung. Denn die entscheidet, ob er Entscheid Gültigkeit hat oder nicht. Zunächst einmal muss es natürlich eine Mehrheit geben: "50 Prozent plus eine Stimme", erläutert der Hauptsamtsleiter. Damit ist es aber nicht genug. Diese Mehrheit muss mindestens 20 Prozent aller 11 683 Wahlberechtigten darstellen. In Zahlen bedeutet dies: Mindestens 2337 "Ja"- oder "Nein"-Stimmen muss es geben. Wird dieses sogenannte "Quorum" nicht erreicht, dann gilt der Bürgerentscheid als nicht zustande gekommen und erlangt infolgedessen auch keine Rechtskraft.
Um das in einem Beispiel zu veranschaulichen: 4000 Eppelheimer gehen wählen, 2001 sagen "Ja", 1999 sagen "Nein". Das "Ja" hat dann trotzdem keine rechtlich verbindliche Wirkung, weil die 2001 Stimmen nicht den erforderlichen 20 Prozent aller Wahlbeteiligten, sprich 2337 Stimmen, entsprechen.
Das Ergebnis wird im Bürgersaal des Rathauses verkündet. Röckle schätzt, dass ab etwa 18.30 Uhr Zahlen vorliegen. Zunächst werden die Einzelergebnisse aus den verschiedenen Stimmbezirken auf die Wand projiziert, aus denen sich letztlich das Endergebnis berechnet - welches natürlich auch angezeigt und bekannt gegeben wird.



