Anwalt von Kläger Georg S. will noch einiges prüfen
Die Frage, ob das Plakat wirklich zu nah am Wahllokal platziert war, ließ das Gericht offen. Die spielte aus Sicht der Richter beim Urteil keine Rolle.

Symbolbild: Uwe Anspach/dpa
Eppelheim. (aham) Anwalt Uwe Lipinski prüft im Auftrag seines Mandanten, Wahlkläger Georg S., die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Berufung. Dies teilte er der RNZ mit. Nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Freitag seine Gründe für die Abweisung der Wahlklage bekanntgegeben hat, scheint damit das Ende des Eppelheimer Plakat- und Rathausstreites noch nicht in Sicht.
Bekanntlich hatte der Eppelheimer Georg S. geklagt, weil er fand, dass am Bürgermeisterwahlsonntag im Oktober ein Plakat von Siegerin Patricia Popp zu nah am Wahllokal hing. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage abgewiesen, weil es die Rechte von Georg S. nicht verletzt sah.
Nach der Urteilsbegründung war Georg S. nicht erreichbar. Doch inzwischen hat sein Anwalt Rücksprache mit ihm gehalten. Das Credo laut Lipinski: "Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Verwaltungsgericht Karlsruhe zumindest deutliche Sympathien für die Rechtsauffassung meines Mandanten zu erkennen gegeben hat, dass das besagte Plakat an dem besagten Ort rechtswidrig aufgestellt war."
Denn auch wenn das Gericht die Klage abgewiesen hatte, weil es den Einspruch von S. als unzulässig und wegen einer mangelnden Relevanz auf das Wahlergebnis als unbegründet erachtet hatte, so hat es sich dennoch mit dem Plakat beschäftigt. Die Frage allerdings, ob es wirklich zu nah am Wahllokal platziert war, ließ es jedoch offen. Dies spielte nämlich aus Sicht der Richter keine Rolle beim Urteil.
Vielmehr schlossen sie eine Berufung aus und legten fest, dass Kläger Georg S. die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Daher teilte Anwalt Lipinski der RNZ mit: "Wir prüfen insbesondere die Richtigkeit der Kostenentscheidung und ob das Verwaltungsgericht tatsächlich die Frage der Rechtswidrigkeit des aufgehängten Plakats dahinstehen lassen konnte."