Eppelheimer Bahndamm bleibt wohl grün

Eppelheim gewinnt vor Gericht: Bauvorbescheid ist rechtswidrig

02.11.2016 UPDATE: 03.11.2016 06:00 Uhr 1 Minute, 51 Sekunden

Das Bahndammgelände in Eppelheim. Foto: Geschwill

Eppelheim. (aham) Der Lebensmittelmarkt auf dem ehemaligen Bahndammgelände ist fürs Erste vom Tisch. Was in der jüngsten Gemeinderatssitzung schon angedeutet wurde, ist nun schriftlich: Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe hat sich auf die Seite der Stadt gestellt. Die Klage gegen den Bauvorbescheid des Landratsamts des Rhein-Neckar-Kreises war erfolgreich. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Zur Erinnerung: Dort, wo einst Kurfürst Karl Theodor eine Maulbeerallee schaffen wollte, stattdessen aber rund 100 Jahre später die Eisenbahn zwischen Heidelberg und Schwetzingen verkehrte, wollte die Mannheimer Projektentwicklungsgesellschaft Boxheimer und Scheuermann einen Einkaufsmarkt errichten. Die Stadt teilte dem Landratsamt schon im Juni 2014 mit, dass sie gegen das geplante Projekt ist, da sie einen Bebauungsplan erstellen möchte. Das Landratsamt erteilte als übergeordnete Behörde dennoch im Oktober einen Bauvorbescheid für einen Einkaufsmarkt mit 800 Quadratmetern Verkaufsfläche. Die Gemeinderäte beschwerten sich bitterlich, warfen Bürgermeister Dieter Mörlein versäumte Fristen vor und zwangen die Stadtverwaltung im November 2015 per Gemeinderatsbeschluss, gegen den Bauvorbescheid zu klagen. Und dieses Urteil liegt nun vor.

Das Gericht folgte dabei der Eppelheimer Argumentation. Und zwar in mehreren Punkten. Die Fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts sah den Bauvorbescheid als formell rechtswidrig, da das Landratsamt der Stadt keine angemessene Frist gesetzt habe, bevor es das gemeindliche Einvernehmen ersetzte. Zumal das Landratsamt wusste, dass Eppelheim einen Bebauungsplan aufstellen wollte. Außerdem sei der Bauvorbescheid auch materiell rechtswidrig. Denn der Grünstreifen, der den Süden Eppelheims vom Gewerbegebiet trennt, gelte als Außenbereich - und dieser solle grundsätzlich nicht bebaut werden.

Was dieses Urteil für Eppelheim bedeutet, fasste Bürgermeister Dieter Mörlein zusammen: "Der Bahndamm bleibt damit grün." Mit dem Urteil sei der Bahndamm nun kein Bauland mehr. Für die Deutsche Bahn, die Eigentümerin des Grundstücks ist, bedeutet dies eine Wertminderung. Als die Stadt über einen Kauf des Areals nachdachte, waren laut Bürgermeister Mörlein Millionenbeträge im Gespräch. Ein Kauf sei aber nun vom Tisch, so Mörlein weiter. Bei ihm persönlich halte sich die Begeisterung über das Urteil in Grenzen, er hätte dort gerne eine "lockere Bebauung" gesehen. Mörlein: "Das wäre eine Chance für Eppelheim gewesen."

Eines darf aber nicht vergessen werden: Das Urteil ist noch nicht rechtkräftig. Bis Mitte des Monats können die Beteiligten noch Berufung beantragen. Und genau das schließt Egon Scheuermann, Senior-Geschäftsführer von "Boxheimer und Scheuermann", nicht aus. "Ich habe schon ein paar Tausend Euro in die Planung investiert - so schnell gebe ich mich nicht geschlagen", so Scheuermann auf RNZ-Nachfrage. Das Unternehmen werde die Angelegenheit jedenfalls überdenken und sich auch mit der Bahn beraten. Er selbst könne nicht verstehen, dass die Stadt gegen den Bauvorbescheid geklagt habe. "Ich bin gespannt, wie die Gemeinderäte reagieren, wenn der jetzige Markt schließt und die Älteren rebellieren, weil es keine nahe Einkaufsmöglichkeit mehr gibt", so Scheuermann. Er sei mit Edeka in Kontakt gewesen. Die Kette hätte seinen Angaben zufolge ihren Markt gerne verlegt auf das von ihm geplante Gebäude auf den Bahndamm.

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