Containerdorf Meckesheim: Eingang zu, Ausgang ungewiss

Regierungspräsidium lehnt Widerspruch der Nachbarn gegen Baugenehmigung ab - Kreis plant hier nicht mehr, dafür aber in Nußloch

19.01.2017 UPDATE: 20.01.2017 06:00 Uhr 2 Minuten, 17 Sekunden

Derzeit steht die Containeranlage in der Dieselstraße verwaist da. Foto: Alex

Von Manuel Reinhardt

Meckesheim/Nußloch. Die Eingänge des Containerdorfs in der Dieselstraße im Meckesheimer Industriegebiet sind geschlossen. Flüchtlinge sind hier keine eingezogen, wegen des gerichtlich verhängten Baustopps darf daran nicht gearbeitet werden. Hinter den Kulissen tobt aber weiter der Sturm um die Anlage - Ausgang ungewiss. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat nämlich jetzt den Widerspruch der Nachbarn gegen die ursprüngliche Baugenehmigung des Rhein-Neckar-Kreises zurückgewiesen. Doch die Nachbarn werden auch gegen diesen Widerspruchsbescheid klagen. Und der Kreis hat ohnehin das Interesse an der Containeranlage verloren.

Die Sache ist kompliziert, denn die Ranken aus Anträgen, Verfahren und Klagen schlingen sich um mehrere Ebenen. Also von vorne: Nachdem der Rhein-Neckar-Kreis entgegen den Beschlüssen des Meckesheimer Gemeinderates die Baugenehmigung für die Containeranlage im letzten Jahr erteilt hatte, haben zwei Nachbarn Widerspruch gegen diese Genehmigung eingelegt. Ihre Begründung: Sie befürchteten, dass ihre eigenen Betriebe Einschränkungen machen und ihre Lärmemissionen zurückfahren müssten, um Rücksicht auf die Flüchtlinge zu nehmen. Im Industriegebiet sind 70 Dezibel erlaubt. "Das ist schon ziemlich laut", erklärt Matthias Burkhard von der Abteilug Wirtschaft und Infrastruktur des Regierungspräsidiums. Trotz des Einwands konnte aber wegen der Dringlichkeit mit dem Bau begonnen werden.

Dagegen klagten die Nachbarn vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe mit dem Ziel, die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs herzustellen. Diese Klage wurde abgelehnt. So ging es in nächster Instanz vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Und der folgte der Meinung der Kläger und verhängte Ende November den Baustopp.

Unangetastet davon blieb aber der ursprüngliche Widerspruch der Nachbarn gegen den Bauerlass. Dieser wurde vom Regierungspräsidium geprüft und nun als unbegründet zurückgewiesen. Das Baurechtsamt habe festgestellt, so Matthias Burkhard, dass die Nachbarbetriebe nicht zu laut für die Flüchtlinge seien. So bestehe keine Gefahr für den gewerblichen Betrieb der Nachbarn. "Wir haben uns der Argumentation angeschlossen, dass die erlaubten 70 Dezibel nicht überschritten werden", sagt Matthias Burkhard. Damit ist die erste Entscheidung in der Hauptsache - also zur ursprünglichen Baugenehmigung - gefallen.

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Doch damit ist die Geschichte noch nicht zu Ende: Denn nun können die Nachbarn abermals vor dem Verwaltungsgericht klagen - jetzt gegen die Ablehnung ihres Widerspruchs durch das Regierungspräsidium. Dafür haben sie vier Wochen Zeit. Sollte in diesem Zeitraum keine Klage eingehen, könnte theoretisch weitergebaut werden, es bestünde keine aufschiebende Wirkung mehr, wie Matthias Burkhard bestätigt.

Doch es wird beim Konjunktiv bleiben: Die Nachbarn wurden von der Nachricht der Entscheidung des Regierungspräsidiums zwar überrascht und erfuhren erst gestern auf RNZ-Anfrage davon. Allerdings kündigte ein Nachbar gleich an: "Gegen die Ablehnung des Widerspruchs werden mehrere Klagen eingereicht werden." Das Verwaltungsgericht wird also wieder in der Causa Dieselstraße mit ungewissem Ausgang aktiv werden, diesmal eben in der Hauptsache über die Baugenehmigung.

Das hielt der Rhein-Neckar-Kreis auch unmittelbar nach der Entscheidung des Regierungspräsidiums für wahrscheinlich. "Wir gehen davon aus, dass es Klageverfahren geben wird", sagt Kreissprecherin Silke Hartmann. Dennoch sieht man die Sache dort gelassen. Denn diese Flüchtlingsunterkunft spielt in den Planungen des Landratsamtes aktuell keine Rolle, wie Silke Hartmann mit Verweis auf die Flüchtlingszahlen bestätigt. Alle Notunterkünfte wurden Ende Dezember geräumt, im Januar wird der Kreis 34 Flüchtlinge in vorläufigen Unterkünften aufnehmen.

Und in der Region hat der Kreis auch noch andere Alternativen: etwa die ehemalige Gaststätte "Pflug" in der Hauptstraße 35 in Nußloch. Zwar sollten auch hier schon lange rund 50 Flüchtlinge eingezogen sein. Doch die Arbeiten verzögerten sich zunächst wegen eines Baustopps und jüngst aufgrund des kalten Wetters, wie Silke Hartmann erklärt. Der Mietvertrag zwischen Kreis und Investor bestehe weiterhin und es sei geplant, das Haus im Frühjahr fertigzustellen.

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