Meckesheim: Baustopp bei den Flüchtlingscontainern
Verwaltungsgericht legt Baugenehmigung der Anlage in der Dieselstraße auf Eis - Entscheidung beim Regierungspräsidium

Die Containeranlage in der Dieselstraße steht, doch die Arbeiten daran werden ab jetzt ruhen: Denn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat zu einem abrupten Baustopp geführt. Noch vor Weihnachten hätte die Anlage mit rund 200 Flüchtlingen belegt werden sollen. Foto: Alex
Von Manuel Reinhardt
Meckesheim. Die Container stehen schon lang, sind nahezu einzugsbereit. Doch sie bleiben zunächst leer. So bald werden die rund 200 Flüchtlinge, die der Rhein-Neckar-Kreis im Dezember in der Dieselstraße unterbringen wollte, nicht kommen. Denn der Verwaltungsgerichtshof hat die Baugenehmigung der Unterkunft im Industriegebiet vorerst aufgehoben.
Es kam überraschend. So wirklich hatte wohl niemand damit gerechnet, dass die Belegung im Industriegebiet vorerst gestoppt werden würde. Zumal das Verfahren schon mehrere Instanzen und Behörden durchlaufen hat. Die Heidelberger Kanzlei "Becker und Kollegen" um Rechtsanwalt Ralf Becker hatte im Juni im Auftrag eines Nachbarn der geplanten Anlage Widerspruch gegen die Baugenehmigung eingelegt. Diese hatte der Rhein-Neckar-Kreis zuvor gegen das Einvernehmen der Gemeinde erteilt. Über den Widerspruch hat das Regierungspräsidium Karlsruhe aber noch zu entscheiden.
Parallel wurde Anfang Juli vor dem Verwaltungsgericht ein Antrag gestellt, den Baufortgang aufzuschieben. Dieser Antrag wurde im August vom Verwaltungsgericht Karlsruhe zurückgewiesen. Der Beschwerde, die durch die Kanzlei gegen dieses Urteil im September folgte, hat das Verwaltungsgericht Mannheim als zweite Instanz - damit unanfechtbar - aber jetzt stattgegeben und aufschiebende Wirkung angeordnet. Alle Maßnahmen an und um die Anlage sind so gestoppt - für den Moment zumindest. "Es sollten keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden", erklärt Ralf Becker.
Er zeigt sich erfreut über das überraschende Urteil: "Das Verwaltungsgericht hat genau das aufgegriffen, was alle gesagt haben: Neben der Schrottsammelstelle ist an gesunde Wohnverhältnisse nicht zu denken." Das Gericht folgte der Argumentation, die die Kanzlei gegen die Containeranlage vorgebracht hatte: Der massive Lärm nämlich, dem die Flüchtlinge in der Dieselstraße ausgesetzt sein würden. Der Kreis habe hier nicht ausreichend vorgesorgt. "An der Rechtmäßigkeit der erteilten Befreiung bestehen ernstliche Zweifel", heißt es in der Urteilsbegründung, die der RNZ vorliegt. "Denn es liegen jedenfalls derzeit hinreichend wichtige Anhaltspunkte dafür vor, dass die Bewohner der geplanten Unterkunft durch den betriebenen Schrottlager- und Schrottumschlagsplatz gesundheitsgefährdenden Immissionen ausgesetzt werden."
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Ralf Becker bewertet den Baustopp als sehr individuelle, auf den Einzelfall bezogene Entscheidung. "Flüchtlinge im Industriegebiet sind nicht grundsätzlich nicht zulässig", so der Rechtsanwalt.
Der Kreis wurde vom Urteil des Verwaltungsgerichts wiederum kalt erwischt. "Das müssen wir natürlich respektieren", sagt Kreissprecherin Silke Hartmann. Die Flüchtlinge und Asylbewerber - vornehmlich aus der Notunterkunft in Sinsheim - die noch vor Weihnachten die Gemeinschaftsunterkunft in der Dieselstraße hätten beziehen sollen, müssen nun zwangsläufig auf andere Unterkünfte des Rhein-Neckar-Kreises verteilt werden. "Die Räumung der Notunterkünfte hat für uns weiterhin höchste Priorität", so Silke Hartmann.
Das Projekt Dieselstraße steht durch den Beschluss zumindest auf der Kippe. Der Vorvertrag mit dem Unternehmer, der die Anlage baut und schlüsselfertig an den Kreis vermietet, sei an die Baugenehmigung geknüpft. "Ob der Kreis die geplante Gemeinschaftsunterkunft weiter verfolgen wird, wird unsere untere Flüchtlingsaufnahmebehörde mit dem Bauherrn klären", sagt die Kreissprecherin. Fakt sei nun, dass die geplante Nutzung derzeit nicht aufgenommen werden darf. "Als nächstes muss nun das Regierungspräsidium über den Widerspruch entscheiden", so Silke Hartmann. Und sollte dieses Urteil zugunsten des Bauherrn ausfallen, erwartet der Kreis eine Klage des Nachbarn. "Erst wenn die Klage rechtskräftig abgewiesen ist, kann der Bauherr die Bauarbeiten und die Nutzung aufnehmen."
Entspannt nahm derweil die Meckesheimer Verwaltung die Entscheidung gestern Mittag zur Kenntnis. "Das Landratsamt hat da nachzubessern", sagte Bürgermeister Maik Brandt. Die begleitenden Maßnahmen der Verwaltung sowie des Asylkreises würden nun verzögert. Auf die Stelle eines Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten, die die Gemeinde jüngst ausgeschrieben hatte, hätten sich 23 Bewerber gemeldet. Eine Entscheidung darüber könne nun aber noch nicht getroffen werden. "Da müssen wir jetzt abwarten", so der Rathauschef.



