Im alten Hotel "Kredell" sollen acht Wohnungen entstehen
Auch eine Gewerbeeinheit ist im früheren "Kredell" geplant.

Von Christoph Moll
Neckargemünd. Ja und Nein hat der Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung zum geplanten Umbau des früheren Hotel Kredell in der Hauptstraße gesagt. Ein Teil der beantragten Befreiungen von der Gestaltungssatzung Altstadt wurde zugesagt, ein anderer Teil abgelehnt. Das Hotel Kredell am Hanfmarkt wurde Ende des vergangenen Jahres geschlossen, da Inhaberin Heike Hogan keine Nachfolge fand. Nun sind mehrere Zwei- bis Vier-Zimmer-Wohnungen in dem im Jahr 1860 errichteten Gebäude im Herzen der Stadt geplant.
Konkret hat die "More Turley GmbH" einen Bauantrag zur Nutzungsänderung des Hotels in acht Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit gestellt. Thomas Hauser von der Stadtverwaltung berichtete, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht und ein gültiger Bauvorbescheid vorliege, der die Nutzungsänderung von Hotel zu Wohnen zulasse. Es seien jedoch Befreiungen von der Gestaltungssatzung Altstadt erforderlich, unter anderem für Dachflächenfenster, die kein "stehendes Rechteck" bilden, für Dachflächenfenster und Spitzgauben in zweiter Reihe und für Balkone, die 2,80 Meter tief werden sollen. Erlaubt sind nur zwei Meter und auch eine Überdachung wäre nicht erlaubt.
Außerdem sei bei der Baurechtsbehörde auch eine Abweichung von der Barrierefreiheit und eine Befreiung von der Pflicht zur Anlage eines Kinderspielplatzes beantragt worden. Dies sei durch Zahlung eines Betrages an die Stadt möglich, die in der Altstadt zwei Kinderspielplätze betreibe. Hauser betonte, dass die rechteckigen Dachflächenfenster zur Hauptstraße hin sichtbar seien. Ähnliche Gauben habe es aber bereits in den 1960er Jahren gegeben. Die anderen Befreiungen würden Gebäudeteile betreffen, die nur vom Innenhof einsehbar seien.
Giuseppe Fritsch (fraktionslos) zeigte sich froh, dass jemand den Fortbestand der Immobilie sichere und Wohnraum schaffen wolle. "Die Altstadtsatzung ist wichtig, aber sie bremst uns oft aus", meinte er. Marco La Licata (Linke) sagte, dass er den Befreiungen zum Innenhof zustimmen könne. "Die Gestaltungssatzung hat die Ansicht vom öffentlichen Raum zum Ziel", betonte er. Deshalb könne er den rechteckigen Dachfenstern nicht zustimmen. So sah es auch Jens Hertel (SPD). Der Innenhof sei von öffentlichem Bereich nicht einsehbar. "Der Bauherr macht noch das Beste aus der Situation, sodass es wohnlich wird und der Innenhof mit Leben gefüllt wird", fand er. "Es ist dort durch die hohen Gebäude verdammt dunkel."
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Am Ende stimmte nur Fritsch für die rechteckigen Dachfenster und alle anderen Räte waren – mit Ausnahme einer Enthaltung – dagegen. Einstimmig hingegen gab es grünes Licht für die restlichen beantragten Befreiungen.